Kindergeld einbehalten, da der Vater in der Schweiz arbeitet!

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Die Bürokratie in Deutschland ist mir sehr unverständlich. Mir wurde jetzt das Kindergeld gestrichen, da von meinen erstgeborenen 12 Jahre, sein Vater in der Schweiz arbeitet! Die Hintergründe sind bekannt und nachvollziehbar! Es geht darum, falls ich hier in Deutschland nicht arbeitstätig wäre, dann würde mir wohl das Kindergeld aus der Schweiz zustehen! Meine 2 geborene mit dessen Vater wir glücklich zusammen leben unter einem Dach, wurde auch mit gestrichen, da es unter einer Kindergeld Nummer läuft! Völlig unverständlich! Zumal es viele Familien gibt die darauf angewiesen sind. Mich würde interessieren ob jemand soetwas bekannt ist und ob es rechtens ist von meiner 2 geborenen das kindergeld auch einzubehalten! Noch kurz zur Info, wir haben noch nie in der Schweiz gelebt. Nur der Vater meines Sohnes ist vor Jahren in die Schweiz gezogen! Mein großer lebte von Anfang an bei mir! LG

Antworten (1)
Urgroßmutter ist nicht kindergeldberechtigt

Da du in Österreich lebst, wärst du nur kindergeldberechtigt, wenn du im D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist (§ 62 EStG).
Ohne Anspruch auf Kindergeld, kannst du natürlich auch keine Auszahlung an die Urgroßmutter veranlassen.

Die Urgroßmutter kann sich den Kindergeldantrag aber auch sparen, da sie leider nicht kindergeldberechtigt ist (siehe § 63 EStG).

Wo lebt der Vater deiner Tochter? Evtl. kann er das Kindergeld beantragen. Lebt er ebenfalls im Ausland oder ist verstorben, kann für deine Tochter kein deutsches Kindergeld mehr gezahlt werden, da die Eltern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 EStG nicht erfüllen. Ggf. kommt die österreichische Familienbeihilfe in Frage.

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