Kindergeld nach Zeitarbeit?

Hallo, habe nach Abschluss meines Abiturs 2011 Anfang August bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen und werde dort noch bis Ende Juni 2012 arbeiten (ca. 1500€ Netto ). Zum 01.08.12 beginnt meine Ausbildung und es kamen die Fragen auf: 1. Muss ich, weil ich irgendwie zu viel verdient habe das Kindergeld für den Zeitraum in dem ich bei der Zeitarbeitsfirma geantwortet habe zurückzahlen? 2. Bekomme ich während meiner Ausbildung weiter Kindergeld? Vielen Dank schonmal im Voraus =)

Antworten (6)
Das hört sich doch gut an :)

Ja, arbeite als Hilfskraft für eine Tochterfirma eines großen Autoherstellers ;)

Grenzbetrag unterschritten ...

11.000 €
abzgl. geschätzte SV-Beiträge 2.268 €
abzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €

Summe 7.732 €

Sofern du kein weiteres Einkommen hattest, ist der Grenzbetrag unterschritten.

Da keine abgeschlossene Ausbildung, dürfte für 2012 ebenfalls Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Hinweis nur zur Vollständigkeit: Ein Abschluss als "staatlich anerkannter ..." zählt ebenfalls schon als abgeschlossene Ausbildung.

Darf man fragen, als was du arbeitest? :-)

135790
@Alamut

Für deine kommende Ausbildung 2012 kannst du auf jeden Fall wieder Kindergeld beantragen. Für 2011 hättest du dann aber zu viel Verdient und zu viel gearbeitet, um Kindergeld zu bekommen.
Aber am besten du wartest auf die Antwort von Gast, hat mich ja schon mal verbessert.

Also...

Ich bin noch ungelernt, also habe keine Ausbildung abgeschlossen.
2011 hatte ich ca. 11.000 € Brutto bin ledig und Steuerklasse 1.
Habe derzeit eine 35 Stunden Woche...

Kommt drauf an ...

@135790: Deine Antwort ist nicht korrekt.

zu 2011:
Ich nehme mal an, dass du nach dem Abitur ausbildungsplatzsuchend warst. Dann warst du grundsätzlich das ganze Jahr kindergeldberechtigt und das gesamte Einkommen fliesst ein.
Wie hoch war dein Bruttoeinkommen und die SV-Beiträge 2011?
Gezahlte Steuern werden beim Kindergeld nicht berücksichtigt.

zu 2012:
Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung? Denn rund 2.300 € brutto als Zeitarbeiter sind als Ungelernter doch eher ungewöhnlich.
Wenn ja, besteht bis Juli 2012 nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn du nicht mehr als 20 Stunden erwerbstätig bist.
Oder bist du verheiratet und hast Steuerklasse III?
Mit Beginn der Ausbildung besteht dann aber wieder Anspruch auf Kindergeld - sofern du nicht verheiratet bist.

deine 1. Frage:
Für 2011 ist eine Rückzahlung nicht unwahrscheinlich und zwar nicht erst ab August, sondern für das ganze Jahr. Um es genau sagen zu können, bräuchte man aber dein Einkommen.
Für 2012 hängt es davon ab, ob du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast.

135790
@Alamut

Für das Jahr 2011 galt eine Grenze in Höhe von 8.004€ für das Jahr, um Kindergeld beziehen zu dürfen.
Das wären dann ca. 1.000€ Netto, also hast du im Jahr 2011 5.000€ Netto verdient, also unter den 8.004€.
Ab 2012 fällt diese Grenze weg und in der Ausbildung, erhälst du das Kindergeld auf jeden Fall.
Du müsstest also dein Kindergeld durchgehend so lange bekommen, bis du deine Ausbildung erfolgreich beendet hast.
Ich bekomme auch noch Kindergeld (21), weil ich in meiner 1ten Ausbildung bin.

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