Mutter hält Kindergeld fest

Die 13 Jährige Tochter meines Mannes lebt seit einiger Zeit bei uns, und die Mutter zahlt das Kindergeld nicht an den Vater, obwohl Sie es ja nicht braucht. Wer hat Erfahrung in dieser Sache?

Antworten (1)

Derjenige, der das Kind im Haushalt aufenommen hat, hat den Anspruch auf Kindergeld. Stellen Sie oder Ihr Mann einen Antrag auf Kindergeld, reichen Sie dazu die Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes ein, aus der hervorgeht, seit wann das Kind in Ihrem Haushalt lebt und gleichzeitig eine Weiterleitungserklärung ausfüllen, in der Sie mitteilen, daß das Kindergeld für diesen Zeitraum nicht an Sie weitergeleitet wurde. Dann kann rückwirkend der Anspruch ab Haushaltsaufnahme geprüft werden.

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