Kindergeld - Rückzahlung - Hilfe!

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Vor ca. 1-2 Jahren habe ich noch Kindergeld bekommen (18 Jahre jung).
Ich bin nebenher arbeiten gegangen & habe mich um einen Ausbildungsplatz gekümmert. Mein Nettogehalt lag zu dem Tage bei ca. 800-950, -.
Nun schreibt mir die Kindergeldkasse, dass ich ca. 2700, - zurückzahlen solle!!!
Ich habe angerufen und gemeint, dass dieses überhaupt nicht sein kann, da ich bemüht war, mir einen Ausbildungsplatz zu suchen...
Nun muss ich "lediglich" 1700, - zahlen - Die Zeit, in der ich arbeiten war (!).
Jetzt meine Frage:
Dürfen die das? Doofe Frage, natürlich - Sind ja Beamte - Aber habe ich keine Chance mich irgentwie zu wehren!?
Immerhin habe ich das Geld definitiv gebraucht, war ja auf eigenen Füßen schon, dazu kann ich es mir definitiv nicht leisten, SOVIEL zurückzuzahlen. Und ich war ja bemüht, um einen Ausbildungsplatz.
Ich würde mich ziemlich über viele und diskrete Antworten freuen.
Grüße,
Marcell

Antworten (7)
@robinson

Naja, wir wissen nicht, in welchem Zeitraum er das verdient hat. Der Grenzbetrag gilt im Kalenderjahr und wenn er nur ein paar Monate gearbeitet hat, könnte das trotzdem passen.

Irgendwie passt das auch mit der Rückforderung nicht. 1.700 € ist nicht das Kindergeld für ein ganzes Jahr. Es sei denn, er ist unterjährig 18 geworden.

Aber das sind nur Spekulationen. Mal abwarten, ob sich der Fragesteller nochmal meldet.

Zu viel verdient

Mag sein das er Ausbildungssuchend war ABER bei 800-950 € Nettoverdienst lag er mit Sicherheit über der Bemessungsgrenze. Da ist es dann auch unerheblich, ob er noch keine 18 war oder nicht.

Was steht als Begründung im Bescheid?

Deine Informationen sind zu gering. Mit welcher Begründung fordert die Familienkasse das Geld zurück.

Du warst die ganze Zeit ausbildungsplatzsuchend und kannst das sicher nachweisen. Von daher lag ein Tatbestand vor.
Wurde evtl. der Grenzbetrag überschritten?

Also was steht als Begründung im Bescheid?
Wann (Monat/Jahr) wurdest du 18?
Welcher Zeitraum wird zurückgefordert?
Welcher Zeeitraum wurde ursprünglich zurückgefordert?

Die anderen Antworten sind, sorry, zum Teil Blödsinn.
Kindergeld ist weder eine Sozialleistung noch ein zinslosen Darlehen. Es gibt klare Anspruchsvoraussetzungen und einen Einkommensgrenzbetrag. Entweder erfüllt man die Voraussetzungen oder eben nicht.

@m.s.

Deiner Argumentation (ist ja eigentlich beschweren) kann ich nicht folgen.
Dui sagst selbst, Dir geht es ganz gut und es war damals und damals brauchtest Du es.
Jetzt ist die Zeit, diesen zinslosen Kredit zurückzuzahlen.

Komischerweise höre ich immer nur, die anderen sollen zahlen, ich doch nicht, ich brauchte es ja ... so funktioniert es nicht.

Servus und danke

Danke für die schnellen Antworten.
Das ist ja schon ein Wenig bedenkenswert, wenn unser System so handelt und den Ärmeren das Geld nochmals aus der Tasche zieht.
Es ist nicht so, dass ich wenig Geld verdiene, lange gebraucht um dort zu sein, wo ich bin, dennoch habe ich keine Ausbildung und bin dran ein Fernstudium zu machen.
Die damalige Zeit liegt eben hinter mir, dennoch eine Frechheit es zurück zu forden, da ich es definitiv gebraucht hatte, um, wie du es so schön sagst, "nicht durch's soziale Netz zu fallen und abzurutschen", quasi.

Kann man nicht irgentetwas machen!?
Ansonsten vereinbare ich eine Ratenzahlung, gute Idee.
Denkt ihr mit 100, - p. Monat werden die zufrieden sein?

Liebe Grüße,
Marcell

Hallo M.S.

Das dürfen Die - und das machen Die.
bevor du dich allzusehr sträubst und das Ganze noch teurer wird, versuch eine Ratenzahlung auszuhandeln.
viel Glück
Klausi

Ja ...

... die dürfen das und sollen dies auch zurückfordern.

Die Unterstützung war ja dazu da, dass Du nicht durch das soziale Netz fällst und abrutscht. Wenn es Dir wieder besser geht, mußt Du es, jedenfalls zum Teil, zurückzahlen.
So funktioniert unser System ...

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