Kindergeld und Behinderung

Hallo,
ich beschreib einmal direkt die Situation: Meine Partnerin 30 Jahre, ist Schwerbehindert mit einem GdB von 100. Die Behinderung wurde festgestellt als sie 18 war.
Die Arbeitet über eine WfBM in einem Kindergarten, 37h Woche für 270€ im Monat. Sie wohnt noch bei Ihren Eltern, die z.Z. KEIN Kindergeld bekommen, obwohl ihnen dies mMn zusteht.
Meine Frage ist nun: Steht Ihr/bzw. ihren Eltern Kindergeld zu ?
Wie sieht das aus wenn Ich (als Voll-Erwerbstätiger) mit Ihr zusammenziehen würde?
Vielen Dank im Vorraus

Antworten (10)
Behinderung

Ich fasse nochmal zusammen:
Die Freundin von Stefan hat eine Behinderung (GdB 100), welche vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Sie arbeitet auf einem Außenarbeitsplatz einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und erhält dafür ein Entgelt i.H.v. 270 €.

Sie kann sich somit unstrittig aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten. Es besteht Anspruch auf Kindergeld.
Sofern sie sich nicht später selbst unterhalten kann (z.B. durch eine Erwerbsminderungsrente, siehe hierzu § 43 Abs. 6 SGB VI), wird das Kindergeld bis zum Lebensende gezahlt.

Altersgrenze

§ 32 Abs. 4 EStG: Ein Kind, ... wird berücksichtigt, wenn es
2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und ... (hier folgt die Aufzähling der Anspruchstatbestände.
3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Der Anspruch auf Kindergeld endet mit dem 25. Geburtstag.
Für die Geburtsjahre bis 1981 endete er mit Vollendung des 27. Lebensjahre, für das Geburtsjahr 1982 mit Vollendung des 26. Lebensjahres.
Bei Jungen ggf. plus Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes.

Für Kinder die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten können, gibt es keine Altersgrenze.

Moderator
@smoker

Du liegst hier falsch. Nicht das Alter, sondern das Alter, in dem die Behinderung festgesteltt wurde ist maßgeblich. Wurde die Behinderung von mehr als 50% vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein, dann steht den Eltern ohne Altersbegrenzung Kindergeld zu.

Deine Angaben stimmen für Kinder ohne Behinderung.

@StefanH
Antrag bei der Kindergeldkasse, am besten bei einer persönlichen Beratungsstelle. Den Antrag müssen die Eltern stellen und den Bescheid der Rentenversicherung mit dem GdB bzw. des Versorgungsamtes mitnehmen und denNachweis, wann die Behinderung erstmals festgestellt und attestiert wurde.

@ StefanH

O.k. - das ist aber in der Tat sehr merkwürdig. D.h. die Eltern deiner Freundin könnten ggf. Kindergeld bekommen, bis deine Freundin 80 ist... Sehr seltsam.
Na, dann geht doch mal zur Sozialberatungsstelle eurer Kommune und fragt nach bzw. lasst es prüfen.

[Zitat aus https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/gleichstellung/Familienportal/Behinderung/Merkblatt_Kindergeld.pdf]
Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung
Kindergeld erhalten, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung
muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten
sein.
[Zitat Ende]
Man beachte das "ohne altersmäßige Begrenzung"
Das mit dem ewig Kind bleiben find ich allerdings auch seltsam.

Das Hilfe nach (SGB XII) zusteht denke ich auch, allerdings natürlich nur bis wir zusammenziehen.

@ Gast

NEIN, Kindergeld gibts nur bis zum 27. (was eh schon sehr lange ist). Auch für einen Studenten bekommen die Eltern kein KiGeld mehr, wenn er 28 wird.

Lebensalter entscheidet

Stefan, das Kindergeld wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bis max. zur Vollendung des 27. Lebensjahres bezahlt. Das Lebensalter ist entscheidend, nicht das Alter, als die Behinderung festgestellt wurde. Sonst würden ihre Eltern ja bis Ultimo Kindergeld beziehen. Auch mit Behinderung bleibt sie ja nicht ewig Kind.
Und übrigens ist die Behinderung auch nicht der Grund für den Bezug des Kindergelds trotz Vollbeschäftigung, sondern weil sie bis dato nicht ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten konnte.
Nachdem sie 30 ist, kann allenfalls geprüft werden, ob ihr ergänzende Sozialhilfe zusteht.

Kindergeld

@Marcel32: Deine Antwort ist falsch.

@StefanH: Ihre Eltern haben wahrscheinlich Anspruch auf Kindergeld für sie.
Darüber hinaus, dürfte Anspruch auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (SGB XII) bestehen. Das Einkommen der Eltern bleibt unberücksichtigt, sofern sie unter 100.000 € im Jahr verdienen.
Zur Anrechnung des Kindergeldes siehe hier:
http://www.bvkm.de/recht-und-politik/Argumentationshilfen/Abzweigung_von_Kindergeld

Zieht ihr zusammen, würde dein Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Beim Kindergeld bleibt dein Einkommen unberücksichtigt.

Kindergeld/Behinderung

Hallo, und warum "nur" bis 27 (sie ist 30). Die Behinderung wurde ja vor dem 25. festgestellt

Hey

Ja sie kann bis zu 27 Kindergeld bekommen

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