Kindergeldgrenzbetrag + Teilzeitjob

Hallo miteinander,

habe folgende Frage:
es gibt ja den Grenzbetrag der bei 7680€/Jahr liegt, richtig?
Wenn ich nun einer Teilzeitbeschäftigung nachgehe (normaler Arbeitnehmer, selbst versichert nicht mehr familienversichert) muss ich unter dem Grenzbetrag liegen um weiter Kindergeldanspruch zu haben?
Sobald ich mehr habe wird das Kindergeld stoniert, jedoch hat dies nur etwas mit dem Grenzbetrag zu tun und nicht mit dem monatlichen Einkommen, sehe ich das richtig?
Also ist es egal ob ich in 2 monaten 3500€ verdiene, dann weniger und letzendlich mich knapp unter den 7680€ befinde, sodass ich nachwievor Kindergeld bekomme?

Wenn das Kindergeld einmal stoniert wurde, kann ich es ja wieder neu beantragen, heißt ist es weg, muss es nicht für immer wegbleiben?

Ich bedanke mich für eure Antworten

MfG
Der Neuling

Antworten (1)
Grenzbetrag

Die 7.680 € sind ein Jahresbetrag. Ob du die 7.680 € in 3 oder 12 Monaten verdienst ist egal, solange du grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzung (in Ausbildung oder ausbildungsplatzsuchend) erfüllst.

Überschreitest du den Grenzbetrag wird das Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr zurückgefordert, kann aber im nächsten Jahr wieder neu beantragt werden.

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