Lärmbelästigung durch Sanierung

Hallo,

wir haben ein Problem mit unserer Verwaltung/Vermieter. Hatten bereits in der Wohnung wo wir wohnen seit dem 01.04.2020 diverse Mängel.
Nun ist es so das durch die Sanierungsarbeiten des OG seit September es immer wieder zu Lärmbelästigungen kommt (Schlagbohrer /Hämmern) mittlerweile die 7. Woche. Nun haben wir im Guten versucht zu mindest ne Minderung zubekommen, von sich aus bieten die lediglich 15%, was aber sehr wenig unser Erachtens ist. Kennt sich wer aus?!

Antworten (1)
135790

15 % sind schon sehr viel. Ja nach 6 Wochen darf man Mietminderung fordern.
Die Ruhezeiten sind aber auch während der Renovierung dringend Einzuhalten, das ist die Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr (Nachtruhe), 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe) und natürlich sonntags und feiertags ganztägig.
Aber es kommt wie bei jedem Mangel auf den Einzelfall an.
Am besten Dokumentieren und Aufschreiben, weitere Zeugen ins Boot holen.

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