Mieterhöhung nach Instandhaltung/Modernisierung

Hallo Ihr Lieben,

meine Schwester und ich haben eine vermietete Wohnung vor 3 Jahren erworben. Die Mieter wohnen seit 7 Jahren in der Wohnung (seit Einzug vor 7 Jahren ist die Wohnungsmiete und Garagenmiete unverändert). Vertraglich wurde keine Indexmiete oder Staffelmiete zwischen den vorherigen eigentümer mit den Mietern vereinbart. Wir hatten von den Mietern in 2021 den Hinweis auf Mangel am Laminat erhalten, da sich leichte Spaltmaßen an zwei Stellen gebildet hatten und wir sollten diese Instandsetzen.
Meine Schwester und ich haben es uns angesehen und festgestellt dass unter dem Laminat ein Teppichboden verlegt war, wir haben uns entschieden (und natürlich mit den Mietern so besprochen) den Teppichboden entfernen zu lassen und lediglich ein neues (bessere Qualität) Laminat zu verlegen. Das hat uns €4Tsd gekostet.
Wir würden euch mal fragen ob wir den Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung richtig verstanden haben:
Da wir nicht die gleiche Qualität an Laminat ausgewählt haben (sondern eine bessere) und es nicht bei den unter liegenden Teppichboden belassen haben, haben wir ja keine Instandhaltung betrieben (die gleichen Sachen mit derselben ersetzt), vielmehr haben wir hier nach § 555 BGB Modernisierung betrieben, richtig? Wenn es eine Modernisierung ist, dürfen wir die Miete für die Wohnung nach 559 (1) BGB bis zu 8% unserer betriebenen Aufwendungen (hier: € 4 Tsd.) erhöhen? Wir dürften also die jährliche Kaltmiete dann um € 320 erhöhen, richtig?
Über eure Hilfe, wären wir sehr dankbar.
LG
Immo

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema