Muss eine Nachzahlung nicht umgehend erfolgen?
Hallo Zusammen,
ich habe einen Bewilligungsbescheid von 30. Juli für meine Volljährige Tochter erhalten, wo drin steht das ab August 2013 Kindergeld gezahlt wird. Von Einer Nachzahlung stand da nichts dabei.
Wir bekommen das Kindergeld immer Monatsanfang.
Bis heute ist das Kindergeld für August nicht da.
Bei Nachfragen bekomme ich immer die Aussage, dass lt. Computer die Zahlung aktiv ist und man wahrscheinlich vergessen hat die Nachzahlung einzutragen und sonst könnte man sich auch selbst erklären, warum das Geld nicht gezahlt wird.
Lt. deren Aussage dauert die Prüfung noch mindestens 14 Tage. Man kann nicht sagen, wann die Nachzahlung erfolgt.Seit dem 6.8. wird das mittlerweile geprüft.
Meine Tochter ist auf das Geld dringend angewiesen.
Muß so eine Nachzahlung nicht umgehend erfolgen?
MfG