Nur Probleme, Arbeitsunfall nicht anerkannt

Ich hatte am 05.08.2011 mir die Archillessehne auf der Arbeit abgerissen(beim Anheben von Last).Der Arzt(Unfall und Durchgangsarzt)sagte mir nach Abtasten und Röntgenbild das ich angeblich einen Vorschaden habe und die BG dieses nicht als Arbeitsunfall anerkennen würde.Hellseher ?Nach langem hin und her bekomme ich ein Schreiben von der BG (25.11.2011)wo mir mitgeteilt wird es sei aus Rechtlichen Gründen kein Arbeitsunfall.Die Makroskopie hätte einen Riss als Vorschaden festgestellt.Wer hatte einen ähnlichen Fall und kann mir helfen?Ich habe nach wie vor Starke Schmerzen.Der Arzt hat mir nach Anfrage nicht einmal eine Physiotherapie verordnet.Laufen, Laufen, Laufen wurde mir gesagt.Anwalt ist eingeschaltet.

Antworten (12)
Gleicher Fall

Hallo, an der Arbeit musste ich einen kleinen Lkw (Ford Transit) wegschieben da dieser nicht ansprang. Zusammen mit einem Kunden wollte ich mit meiner ganzen Kraft ruckartig den Lkw wegdrücken, der Lkw bewegte sich jedoch nicht und es gab einen Knall und die Sehne riss. Im Krankenhaus sagte man mir, dass die Sehne komplett durch sei und es kein BG Fall wäre, allerdings sagten mir zwei andere Ärzte das meine Chancen bezüglich der BG gut aussehen würden. Bin 42 Jahre alt. Arbeitsunfallbericht habe ich über den Arbeitgeber zur BG geschickt. Werden die aber bestimmt ablehnen. Lohnt es sich zu klagen?

Die BG hat Recht

Die BG ist hier im Recht. Die Sehne ist zwar zeitlich wärend der Arbeit gerissen aber nicht durch einen Unfall, z.B durch eine Quetschung des Fusses.
Zu Recht geht die Medizin davon aus, daß eine Sehne, die bei der normaler Tätigkeit ohne voraugegangenes Unfallereigniß reißt, eine wodurch auch immer bedingte Schwachstelle hatte.
Die Sehne wäre dann auch gerissen bei jeder beliebigen Tätigkeit fern vom Arbeitsplatz.

Im Falle solcher Schäden, die auch unabhängig von der Arbeit auftreten geht die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse.

Hauptsache ist doch, saß die Sehne wieder zusammen wächst.

Gleiches Problem

Hallo, hab das gleiche Problem... Hatte denn nun jemand Erfolg gegen die BG???

BG Fall

Hallo,
auch ich streite mich mit der BG wegen einem bei der Kur erlittenen Achillessehnen-Risse. Kann mir jemand ein Aktenzeichen eines gewonnen Falles übermitteln, oder weitere Erfahrungen durchgeben? Vielen Dank im Voraus

Achillessehne

Könntet ihr mir den Anwalt empfehlen der diesen Rechtsstreit gewonnen hat! Mein Mann hat sich ebenfalls die Achillessehne gerissen bg erkennt nur eine Zerrung an aufgrund bestehender vorschäden

Gleiches Problem

Hallo Icke und Ihr anderen, habe das gleiche Problem. Mir ist auch die Archillessehne beim Sport in einer Rehaklinik gerissen. Die BG erkennt ihn als Arbeitsunfall nicht an. Icke, könntest du mir das Aktenzeichen deines Urteils geben?

Rechtsstreit gegen BG gewonnen

Hallo allerseits,
ich habe eine Archillessehnenruptur beim Betriebssport (Badminton) erlitten. Auch hier stellte sich die BG ETEM quer, redete sich mit der Gelegenheitsursache raus. Habe dann vorm Sozialgericht Recht bekommen.
Kann allen nur empfehlen zu klagen.

BG-Fall

Ein BG-Unfall muss mit einer äußeren Einwirkung passieren. Darunter fällt eine Last anheben nicht (bzw. nur in ganz geringen Ausnahmefällen, wenn die Patienten sehr jung sind).
Wer also über ca. 40 ist und sich dann irgendwas ohne äußere Einwirkung reist, wird meistens nicht anerkannt, da die Möglichkeit vorbestehender Schäden sehr groß ist, bzw. gleich bewiesen wird.

IK

Hallo Frank,
leider habe ich deinen Beitrag zu spät gelesen.Bei mir war der abriß am 5.07.2011.Also wie ich aus deinem schreiben lesen kann, hat die BG standart schreiben im Haus.(Die Makroskopie hätte einen Riss als Vorschaden festgestellt) Habe heute den gleichen negativen Abschlussbericht erhalten.Werde mich aber dagegen mit Anwahlt wehren.

Grüße

ingo

Vorschäden bei Achillessehnenriss

Hallo Frank, ich lese deine Mail zufällig. So ein Fall wird auch bei uns Beamten so gesehen.Ich hatte mir vor zig Jahren ebenfalls die Sehne gerissen und zwar beim Dienstsport, den wir als Polizeibeamte leisten müssen. Den Unfall wollte der Polizeiarzt auch nicht als Dienstunfall anerkennen, wegen "degenerativer Vorschäden- damals war ich 30 Jahre alt.Er meinte, das wäre auch beim Brötchenkaufen passiert....Da ich um diese Problematik aber wusste, hatte ich den Dr. im Klinikum, der die serologische Gewebeuntersuchung durchführte auf das "Problem" hingewiesen. Er hat es verstanden und sein Gutachten lautete, dass meine Sehne altersgemäß gesund war und keine behaupteten Vorschäden hatte. Das führte dazu, dass der Polizeiarzt-wenn auch zähneknirschend und angesäuert auf seinen Arztkollegen- den Abris als Dienstunfall anerkannte. Wenn mir ein Kollege diesen Tipp aber nicht gegeben hätte, wäre es auch kein Dienstunfall.Ich sehe, bei der BG ist es nicht anders, wo es mal um Versorgung gehen könnte, wird sofort geblockt. Aber mein Abriss ist ohne Spätfolgen verheilt, es ist ja auch keine komplizierte Verletzung wie z.B. Bänderabrisse im Knie. Gute Genesung. Gruß aus Lemgo

Versuchen zu Klagen

Den Bescheid der BG bekommst du.Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun, weil es ja angeblich kein Arbeitsunfall war.Ich Klage gegen diese Unverschämte Behauptung ich hätte einen Vorschaden an der Archillessehne gehabt.Wenn der Arzt Altersbedingter Verschleiß bescheinigt hätte wäre das vielleicht anders gelaufen.Mein Chef steht voll hinter mir und sagt auch, was ist denn sonst ein Arbeitsunfall?Deutsche Gesetze, da kannst du ein Ei drüber kloppen.Immer auf die Kleinen Arbeiter.Gruß..Frank

BG anerkennt den Arbeitsunfall nicht

Hallo Frank

Bei mir war der Unfall, auch einer bei der Arbeit, am 29.08.2011. Genau diese Antworten betreffend Arbeitsunfall bekam ich auch von meinen Ärzten im Krankenhaus zu hören.

Noch steht ein Bescheid der BG aus. Wer bekommt den überhaupt? Der Arbeitgeber oder ich selbst?

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