Probleme mit Familienkasse. Steht mir das Geld zu?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin Azubi (BAE also ausserbetrieblich). Ich erhalte 316 Euro Ausbildungsvergütung, Ausbildungsbeihilfe für Miete usw. und 230 Euro unterhalt von meinem Vater. Mein Unterhalt erhalte ich jedoch dank einer Lohnpfändung (habe ein Titel bzw meine Mutter). Damals wurde mein Kindergeld noch vom Gericht mit einberechnet und deswegen musste mein Vater weniger Unterhalt zahlen.

Soooo.... Laut den Damen bei der Hotline steht mir Kindergeld zu und mir wurde ein Antrag zugeschickt. ich könne sogar Rückzahlungen beantragen bis 2011 (da ich ausbildungsplatzsuchend gemeldet war).

Was mich jedoch stutzig macht ist die Ablehnung. Ich meine mein Kindergeld wurde schließlich beim Gerichtsurteil mit einberechnet. In der Ablehnung steht drin:

"Ihnen wird von unterhaltspflichteten Angehörigten XY (da ist sogar ein Fehler unterlaufen, da dort mein Stiefvater genannt wird anstatt mein richtiger Vater) Barunterhalt gewährt. Eine Abzweigung des Kindergeldes an Sie ist deshalb nicht möglich. Die Entscheidung beruht auf §74 Abs. 1 EStG." ....... " Eine Abzweigung des Kindergeldes kann nur durch den Anspruch des Kindesvaters erfolgen, da dieser den höheren Barunterhalt leistet."


Ich blicke da leider nicht durch. Ich weiss leider nicht was dies nun bedeutet. Ich habe kein Kontakt zu meinem Vater. Ich weiss nicht mal mehr wo er wohnt.

Kennt jemand so eine Situation bzw kennt sich damit aus? Habe ich trotzdem ein Recht auf das Kindergeld? Ich meine die Damen in der Hotline haben mir immer gesagt, dass mir das Geld zusteht und auch die Dame am Empfang hatte mir dies gesagt.


Ich denke mal ich muss wohl zum Anwalt damit.

LG und schon einmal Danke für Eure Hilfe :)

Antworten (2)
Kindergeld steht dem Vater zu

Die Rechtslage ist eindeutig: Das Kindergeld erhält nach § 64 Abs. 3 EStG dein Vater. Eine Abzweigung nach § 74 EStG ist nicht möglich, da er Unterhalt zahlt.

> als das vor Gericht ging wurde vom Gericht das
> Kindergeld mit einberechnet welches meine Mutter
> erhalten hat.
> er würde es eh behalten

Er zahlt Unterhalt, darin das Kindergeld enthalten. Bist du mit der Unterhaltshöhe nicht (mehr) einverstanden, müsstest du diesen neu berechnen. Seit du volljährig bist, ist das deine Aufgabe.

Wann wurde der Titel erstellt? Vermutlich als du noch minderjährig warst und kein Einkommen hattest, richtig? Auf die damalige Berechnung des Gerichts kannst du dich nicht berufen, da sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben.
Wieviel BAB erhälst du?

> Ich bin 23 Jahre alt und schon immer hat meine Mutter
> das Kindergeld bezogen.

Solange du in ihrem Haushalt aufgenommen warst, war sie auch vorrangig berechtigt. Seit deinem Auszug steht das Kindergeld deinem Vater zu.

> Ich weiss nicht mal mehr wo er wohnt.

Das dürfte über seinen Arbeitgeber leicht herauszufinden sein. Durch die Lohnpfändung ist dieser ja zumindest bekannt.

P.S (kann mich gerade irgendwie nicht einloggen):

Meine Eltern haben sich früher getrennt als ich 3 war und sind auch ziemlich lange geschieden. Ich bin 23 Jahre alt und schon immer hat meine Mutter das Kindergeld bezogen. Noch nie hat mein Vater das Geld erhalten. Ich kann ihn auch nicht bitten ein antrag zu stellen. Ich kenne ihn nicht und er würde es eh behalten (nicht umsonst gibt es eine Lohnpfändung). Und wie gesagt, als das vor Gericht ging wurde vom Gericht das Kindergeld mit einberechnet welches meine Mutter erhalten hat. Deswegen musste mein Vater weniger zahlen.

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