Recht auf Erwerbsunfähigkeitsrente?

Hallo, ich bin 24 Jahre und hab seit ich 3 bin Epilepsie. Ich wurde Oktober 2011 wegen Epilepsie am Gehirn operiert. Seit der Op bin ich krank geschrieben, weil ich seit dem heftige und extreme Kopfschmerzen habe. WIe es sich herausgestellt hat, habe ich durch die Operation chronische Clusterkopfschmerzen bekommen. Also das heißt die Kopfschmerzen bleiben für immer und ich muss immer an eine Sauerstoffflasche oder eine Injektion zu mir nehmen.Habe immer noch epileptische Anfälle und durch die Operation bin ich auch extrem hörempfindlich geworden. Schon ein Staubsauger oder Tür zu knallen ist ein Albtraum für mich. Vor 3 Jahren hatte ich auch einen Bandscheibenvorfall. Also ich hab eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/sozialpädagogische Assistentin abgeschlossen kann aber in diesem Beruf nicht mehr arbeiten. Auch so habe ich Einschränkungen, also ich darf keine Nachtschicht, keine Akkordarbeit, kein schweres heben/tragen, kein langes sitzen, nicht zu heiß/kalt, nicht zu lange vor Pc, kein Stress, und wo es nicht zu laut ist machen und am besten Arbeiten mit Ruhepausen, wegen den Kopfschmerzen und falls Sauerstoff inhaliert werden muss. Und so bin ich psychisch auch sehr belastet durch die Schmerzen. Also seit 1 Jahr bin ich krank geschrieben. Hätte ich auch Recht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

Antworten (1)
EU-Rente - Wartezeit

Folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind für eine EU-Rente erforderlich:
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
- Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).

Erfüllst du diese Voraussetzungen?

Wenn nicht, bleibt die nur die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Außerdem könnte Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn du dich aufgrund der Behinderung nicht selbst unterhalten kannst (und danach sieht es aus).
Zur Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung siehe bvkm.de und dort das Merkblatt "Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung".

Kannst du aufgrund deiner Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, gibt es noch die Werkstätten für behinderte Menschen. Dort stehst du in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, erhälst ein Arbeitsentgelt und zählst zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis. Wer bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren voll erwerbsgemindert war und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist, hat nach 20 Beitragsjahren einen eigenen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erreicht.

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