Reha Übergangsgeld
Hallo. Jetzt wollte ich mal Grundsätzlich nachfragen zu Reha Maßnahme. Die Krankenkasse und Rentenversicherung verlangen eine Reha. Gut und recht. Eine Reha geht 5-6 Tage die Woche. Als Übergangsgeld wird der Letzte Lohn berechnet mit glaub 68%. Ich Arbeite Jahre lang Teilzeit auf 120 Stunden und dies ist die Berechnungsgrundlage. Ich sehe aber nicht ein , das wenn ich 120 Stunden bezahlt bekomme 40-45 Stunden zu verfügung stehen muss.Wenn 120 Stunden bezahlt werden dann stehe ich auch nur 120 Stunden zu verfügung.Die Krankenkasse oder DRV kann doch nicht über meine Freizeit entscheiden. Mitwirkungsplicht ok aber nur 120 Stunden. Danke für eure Antworten