Zählt der Zeitpunkt zwischen Ende der 1. Reha und Beginn der 2. Reha für 4-Jahresfrist?

Mein letzte Reha ist jetzt 3, 5 Jahre her und würde gerne eine erneuten Rehaantrag stellen. Soviel ich weiß müssen 4 Jahre dazwischen liegen. Gilt die Zeit zwischen Beendigung der letzten Reha und Beginn der Neuen oder gibt es dafür andere Kriterien? Wer kennt sich da aus und könnte mir Infos geben? Danke vielmals. Gruß, LilieJano

Antworten (1)

Soweit ich weiß müssen MINDESTENS vier Jahre dazwischen liegen, aber ob man die Reha dann bewoilligt kriegt, wenn man den neuen Antrag stellt, das steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Oftmals muss man es immer und immer wieder versuchen. Vielleicht hast du irgendwann Glück.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema