Rückzahlung Kindergeld wegen nicht ausreichender Bemühung um Ausbildungsstelle

Hallo zusammen,
folgendes hat sich ereignet.
Die Familienkasse hat einen Bescheid zur Rückzahlung des Kindergeldes geschickt mit der Begründung dass sie der Meinung sind dass die Bemühungen meines Kindes eine Ausbildungsstelle als Schreinerin nicht ausreichend war. Es geht um den Zeitraum Februar 2021 bis Februar 2022. In diesem Zeitraum hat meine Tochter Bewerbungen geschrieben und die Nachweise haben wir geschickt. Allerdings waren es nur 3 Bewerbungen. Diese haben wir an die Familienkasse geschickt und wir haben weiterhin Kindergeld erhalten. Im April 2022 mussten wir wieder Nachweise schicken und daraufhin kam der Bescheid dass das Kindergeld von Februar 2021 bis Februar 2022 zu viel bezahlt wurde da die Nachweise nicht ausreichen würden. Meine Frage wäre...was heisst im Detail "ausreichend bemüht". In den Merkblättern der Agentur für Arbeit steht nichts konkretes.
Kann mir jemand sagen was ich falsch gemacht habe. Ich stehe jetzt kurz vor einer Klage am Finanzgericht gegen die Familienkasse. Vielleicht hat jemand einen Tip. Vielen Dank.

Antworten (1)
135790

Es wurden 3 Bewerbungen in einem Jahr geschrieben?
Das sind natürlich viel zu wenige. Die Familienkasse erwartet auch dass man sich nicht nur auf die eine Ausbildungsstelle bewirbt, sondern auch etwas größer Streut.

Ich hab meine Bewerbungsabsagen noch alle da, hab sogar extra eine Excel Tabelle dafür angelegt, wo, wann, wie ich mich beworben habe und zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden bin.

Ich hab zu meiner Zeit jährlich zwischen 80 - 115 Bewerbungen geschrieben.
Nach 3 Jahren suche und der 346 Bewerbung wurde ich endlich genommen und wurde Klassenbester.

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