Seine Schulden bei der Unterhaltsberechnung vom Einkommen abzugfähig

Hallo,
ich bin gerade etwas am Ende.
Ich habe heue vom gegnerischen Anwalt ein Schreiben erhalten, indem mir mitgeteilt wird, dass bei der Berechnung des Unterhalts die Schulden (monatliche Rate) meines Mannes aus seinem Einkommen abgezogen werden.

Diese Schulden machte mein Mann ohne mein Wissen als wir noch nicht verheiratet waren aber bereits zusammen lebten und unser erstes Kind bereits auf der Welt war. Ich konnte damals gerade noch verhindern, dass die Schulden so groß wurden, dass er seinen gesamten Besitz (2 stöckiges Wohnhaus mit größerem Anwesen) verlor.
Einige Jahre später habe ich ihn dann mit diesen Schulden geheiratet und war eigentlich der Meinung, das Haus ist seins und bleibt sein und mit den Schulden verhält es sich ebenso.
Wir vermieteten ein Stockwerk seines Hauses um davon die Raten des Kredites zu zahlen. Das andere Stockwerk bewohnte seine Mutter. Wir wohnten bei meinen Eltern in einer früher vermieteten Wohnung fast mietfrei.

Also zahlten eigentlich meine Eltern über viele Jahre seinen Kredit ab, da er sich für seine Familie keine Wohnung leisten konnte.

Wenn ich ihn darauf ansprach dass wir Ihnen mehr Miete zahlen müssen, dass das nicht sein kann, ignorierte er meine Worte oder wurde er aggressiv.

Als ich dieses Schreiben heute las, dachte ich, da kann nicht sein.
Muss ich wirklich weiterhin sein verspekuliertes Geld mit abzahlen indem es von seinem Einkommen abgezogen wird und sich der gesamte Unterhalt aus einem um 500€ niedrigeren Einkommen berechnet??

Ich kann nicht verstehen, dass ihm zwar das Haus weiterhin alleine gehören soll, die Schulden aber von mir mitgezahlt werden müssen.
Eigentlich helfe ich ihm dadurch Vermögen anzusparen.

Antworten (3)
PS: Schulden beim Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt gilt: Schulden, die bereits während des Zusammenlebens der Eltern gemacht wurden, sind abziehbar, solange wenigstens der Mindestunterhalt (unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle) gewährleistet ist.
Erst recht gilt dies für Schulden, die vor Geburt des Kindes gemacht wurden (z.B. BAföG-Schulden, Schulden der Wohnungseinrichtung). Bei später eingegangenen Schulden kommt es auf den Grund der Verbindlichkeit an. Schulden für reine Luxuszwecke (teures Auto, Reitpferd, Weltreise u.ä.) sind nicht abziehbar.

Anwalt hinzuziehen

Vom Einkommen abgezogen werden können Schulden, die der jetzt unterhaltsverpflichtete Ehepartner vor der Ehe oder während der Ehe im Zusammenwirken (Einverständnis reicht) mit dem anderen Ehepartner eingegangen ist.

Kannst du nachweisen, dass die Schulden ohne dein Einverständnis aufgenommen wurden? Dann würde ich dir zu einem eigenen Anwalt raten.

Das Haus scheint mit den Schulden nichts zu tun zu haben. Von daher ist es verständlich, dass das Haus ihm weiterhin allein gehört.

Hallo Kati

Das, was du da erzählst ist etwas konfus und schwer zu verstehen.
Wohnt ihr denn noch gemeinsam im Haus deiner Eltern ?
Wieso kommst du nach einer Trennung (?) noch für seine Schulden auf ?
Grundsätzlich muss der unterhaltsverpflichtete Teil seiner Zahlungsverpflichtung auf Basis seines Einkommens nachkommen. Schulden, die der Unterhaltspflichtige hat, werden nachrangig betrachtet. Das heisst, deinem Ex steht von seinem Einkommen ein definierter 'Selbstbehalt' zu, von dem Lebensunterhalt und Schulden zu bezahlen sind - der Rest kann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Da sein Anwalt aber natürlich für ihn arbeitet, wird er dir natürlich eine andere Sichtweise darlegen. So kompliziert, wie sich deine Situation darstellt, wirdt du nicht ohne EIGENE rechtsanwaltliche Hilfe auskommen, um nicht gnadenlos 'über-den-Tisch-gezogen' zu werden.

Viel Erfolg, und melde dich vieleicht 'mal wie's weitergeht
Klausi

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