Timo hat die Frage schon bestens beantwortet. Leider kann man sich immer auf medizinische Indikation raus reden. Wie will man das Gegenteil beweisen, wenn die Vorhaut weg ist? Leider werden zu viele Jungen mit 13 voreilig beschnitten, obgleich die Natur das bis zum Ende der Pubertät selbst regelt. Heißt die Vorhautöffnung weitet sich von alleine.
Bei einer Phimose gibt es 2 absolute Indikationen zur Beschneidung:
1. Entzündungen unter der Vorhaut
2. Die Vorhautöffnung ist so eng, daß der Urin nicht frei ablaufen kann. Heißt der Junge kann nicht im Bogen pinkeln und die Vorhaut bläht sich beim Pinkeln auf
Ohne diese Voraussetzungen gibt es keinen Grund, eine Phimose im Pubertätsalter zu operieren. Solange der Boy keinen geblasen haben will gibt es auch keine hygienischen Gründe.
War das vor 2013 oder danach?
Vor 2013:
war es - wenn ich das richtig aufgefasst habe - nicht klar geregelt. Im Zweifel "Wo kein Kläger da kein Richter". ein Kind wird wohl kaum gegen seine Eltern klagen. Ausserdem gibt es genug Ärzte, die für den damit verbundenen Provit dann einfach im Zweifel behaupten, dass es medizinisch notwendig war. Die fachliche Meinung eines Arztes würde wohl kaum jemand anzweifeln.
Seit 2013:
Nachdem ein Gericht erstmals geurteilt hat, dass die medizinisch nicht notwendige Beschneidung Körperverletzung ist, hat der Bundestag kurzerhand ein Gesetz erlassen, dass Eltern für das Kind in die nicht notwendige Beschneidung des (Zitat) "nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes" einwilligen können. Wie immer bei Gesetzen ist dann wieder vieles Auslegungssache, manche sagen, dass z.B. ein 13-jähriger schon genug urteilsfähig ist, und die Eltern dann nicht mehr für ihn zustimmen dürfen, manche sehen das anders. Bei einem 11-jährigen wird wohl die Zustimmung der Eltern ausreichen, ohne dass das Opfer ein Mitspracherecht hat.
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