Hallo Colleen
Hallo Colleen,
Ich halte viel von dir und widerspreche dir ungern, aber deine Antwort widerspricht der Grundlehre der klassigen Schulmedizin und des Einzelfalls. Man darf grundsätzlich kein vorschnelles Urteil fällen, wenn was von der Norm abweicht. Der Mensch ist keine Maschine.
Bei eine Zustanden „wenn er so in seiner Rolle vertieft ist, dass er nicht mehr zwischen der Realität und der Rolle differenzieren kann“ muss es ein medizinischen Faktur gegeben. In der klassigen Schulmedizin gibt es ein Auslösungsfaktur. In diesen Fall ist es meist Fällen liegt eine Art Autismus vor und diese bedeutet übersetz das einer Unfähigkeit vorliegt, sich auf Menschen einzulassen, da die Rolle entgegnend steht. Weiterhin wäre zu prüfen ob eine Objektliebe und Objektbeziehung vorliegt. In den meisten Fällen ist dies nicht klar abgrenzbar, da Autismus Grundsymptom der Schizophrenie aufweist.
Eine klinische Autismus-Spektrum-Diagnose wird von Ärzten oder Psychologen in der Regel unter der Voraussetzung gestellt, dass eine Person in mehreren Lebensbereichen leidet!!!!
Colleen, man muss folgendes betrachten, als Selbstschutz wird eine Abschaltfunktion im Gehirn wegen der Reizüberflutung vorgenommen. Daraus entsteht folgendes, die visuellen und auditiven Wahrnehmungen sind oft deutlich intensiver als bei neurologisch typischen Menschen. Weiterhin muss hier hinterfragt werden, was für eine Vorgeschichte vorliegt!!!!
Jetzt muss man auch noch folgendes berücksichtigen, das eine Borderline-Persönlichkeitsstörung vorliegt. In der Psychotraumatologie zählt man das Symptombild zu den komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen. Bei der Erstellung einer Differenzialdiagnose kommen häufig die induktiven Methoden von John Stuart Mill zur Anwendung.
Colleen, du stellst hier Paranoide Persönlichkeitsstörung als Ursache dar. Dies ist durch ICD-10: F60.0 ist gekennzeichnet durch Misstrauen (bis hin zur häufigen Annahme von Verschwörungen, um Ereignisse zu erklären), Streitsucht, dauernden Groll und starke Selbstbezogenheit.
Colleen, wie willst du den medizinischen Beweis erbringen??? Du wüstes damit alle in einen Topf stecken und den Deckel drauf machen.
Colleen, hier muss für den Einzelfall ein physiatrisches Gutachten erstellt werden. Weiterhin stellt sich wieso die Frage ob im ggf. die §§ 20 oder 21 StGB zur Anwendung kommen.
Colleen, du hast in deinen Beitrag recht, das dass wirklich in 80 bis 90% der Fälle vorliegt, man soll nicht zu schnell voreiligen Rückschüsse ziehen, da es einen Gutachten für den Einzelfall bedarf.
Bein uns im Ort Wohn eine Prof. für Phyatier und Neurologie und die geht auch im Sommer mit Pelzmandel und Pelzmütze. Weiterhin schieb sie sich Pillen rein. Der bester Phyatier ist der, der so Krank ist wie seine Patenten, da er diese dann auch versteht.
Tütschus
Katharine