U25 keine Ausbildung mehr-trotzdem KG?

Ein Freund hat im April seine Ausbildung abgebrochen. Ich habe gehört, dass wenn man Nachweise bringt, dass man sich weiter auf einen anderen Ausbildungsplatz bewirbt, man das KG nicht nachzahlen muss und man weiter KG bezahlt bekommt.
Kann mir das jemand bestätigen?

Antworten (1)
Ausbildungsuchend

KG nicht nachzahlen? Versteh ich nicht. Ist hier vielleicht zurückzahlen (an die Familienkasse) gemeint?

Ausbildungsuchend: siehe hierzu § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG

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