Übernahme einer Einbauküche

Ich würde gerne mal wissen wie das bei dem Thema Einbauküche genau geregelt ist. Bin ich als Nachmieter verpflichtet die Küche zu übernehmen und dafür zu zahlen, oder brauche ich das nicht, wenn die Küche zum Beispiel nicht meinem Geschmack entspricht oder ich eine eigene mitbringen will. Welche Rechte habe ich als Mieter? Kennt sich jemand damit aus?

Gruß,
Sefan

Themen
Antworten (3)

Hallo,
das kommt ganz auf den Vermieter drauf an. Oft muss man die Einbauküche aber übernehmen. Ich würde, wenn sie dir nicht gefällt, einfach mal mit dem Eigentümer reden!

Das sollte man sich genau überlegen, oft sind Mietwohnungen mit Einbauküchen ausgestattet und es ist nicht so leicht eine Wohnung zumindestens in Ballungsgebieten zu finden.

Nehmen muss man selbstverständlich nix, aber ob man dann die begehrte Wohnung noch bekommt, ist fraglich.

Mietwohnungen und Einbauküchen

Als Nachmieter muss man sicher keine Einbauküche übernehmen, wenn man diese nicht möchte. Aber auf dem Wohnungsmarkt sieht es üblicherweise nicht so gut aus und wenn man nein sagt zu einer Einbauküche die sich in der zukünftigen Mietwohnung befindet, findet sich sicher jemand anderes der die Wohnung samt Einbauküche übernimmt.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren