Übernahme einer Einbauküche
Ich würde gerne mal wissen wie das bei dem Thema Einbauküche genau geregelt ist. Bin ich als Nachmieter verpflichtet die Küche zu übernehmen und dafür zu zahlen, oder brauche ich das nicht, wenn die Küche zum Beispiel nicht meinem Geschmack entspricht oder ich eine eigene mitbringen will. Welche Rechte habe ich als Mieter? Kennt sich jemand damit aus?
Gruß,
Sefan