Umgangsrecht Neugeborenes

Hallo ihr Lieben, bitte zerfleischt mich nicht gleich.

Ich bin in folgender Situation:
Ich bin in der aktuell 35 SSW und mit dem Kindesvater bin ich seit Tag 1 der Schwangerschaft nicht mehr zusammen. Er war nie bei einer Untersuchung dabei und hat mich auch sonst nicht unterstützt was die Schwangerschaft und oder Ausstattung angeht.

Nun war ich beim Jugendamt um mich über rechte und Pflichten zu informieren.

Ich hatte bzw habe den Wunsch die Geburt alleine zumachen, da es ja schon etwas extrem intimes ist und wahrscheinlich die intimste und privateste überhaupt im Leben einer Frau. Desweiteren habe ich mir gewünscht, die ersten Tage/Wochen alleine mit dem Kind zu sein, ohne Kindesvater. Ich möchte das ich erstmal eine Bindung zu dem Kind aufbaue, ich mich an die neue Situation gewöhnen kann und auch die Geschwisterkinder dies erstmal können.

Danach war mein Vorschlag das er alle 2 Wochen am Wochenende das Kind besuchen kann für einige Stunden. Von Montags bis Freitags arbeitet er ja sowieso von 7-16/17 Uhr und wäre dann frühstens 19 Uhr bei mir wo ich ja schon wieder beschäftigt wäre mit Kinder zu Bett bringen usw...

Das Jugendamt in meiner Stadt sagte mir das ich die Geburt und auch die ersten 12 Wochen für die Geschwister und mich ohne Probleme haben kann ohne den Kindesvater eben weil es erstmal das wichtigste ist dass das Kind eine Bindung zu mir als Alleinerziehende Mama und den Geschwistern aufbauen kann und danach kommt der Papa.

Ich möchte ihm den Umgang nicht verbieten, ganz im Gegenteil... Ich möchte eben nur die erste Zeit zur Erholung und zum kennenlernen für mich haben.

Jetzt ist es so das er auch zum Jugendamt gegangen ist oder dort angerufen hat und ihm gesagt wurde das er natürlich ins Krankenhaus kommen darf und er das Recht dazu hat, das Neugeborene direkt am Tag der Geburt zu sehen.

Jetzt droht er mir, wenn ich das nicht mache, das er vor Gericht geht....

Kennt sich da jemand aus?

Antworten (4)
@Vanessa

Du machst das so genau richtig und handelst zum Wohle deines Kindes. Du berücksichtigst sowohl die Rechte als auch die Bedürfnisse deines Kindes. Bei seiner Vorgeschichte wird er es vor Gericht eh schwer haben etwas einzufordern.

Bei der Geburt hat er nichts zu suchen und auch die Anfangszeit gehört euch, schon allein weil du dann im Wochenbett bist und Ruhe brauchst.

Vom Wechselmodell halte ich selbst nicht viel, meiner Meinung nach braucht ein Kind einen festen Hafen und nicht ein hin und her.

Bleib so stark und standhaft.

Danke für deine Antwort. Ich war schon beim Jugendamt, nicht nur 1 mal. Ich möchte das er Vater ist und sein kann, mir geht es nicht darum ihm den Umgang einzuschränken. Was den Umgang an sich angeht waren wir uns eigentlich auch bis zum Punkt wo er jetzt seit 2 Wochen eine neue Freundin hat einig. Er arbeitet von Mo-Fr, bald auch Samstags von früh morgens bis spät abends. So das ich ihm angeboten habe das er immer (wenn er nicht lieber feiern geht) samstags oder Sonntags vorbei kommen kann um Zeit mit ihr zu verbringen. Er war einverstanden, bis er eben jetzt diese besagte Freundin hatte. Ihm geht es eigentlich nur darum, das er bei der Geburt dabei sein möchte und direkt nach der Geburt Zeit mit dem Kind verbringen möchte. Ich sehe die Sache aber so, dass er bei der Geburt nichts verloren hat, das ist privat und ich habe ja wohl auch als Mutter noch recht an meinem eigenen Körper... desweiteren möchte ich mich nach der Geburt mit dem Baby erholen können, es kennenlernen und eine Bindung aufbauen. Das Jugendamt meiner Stadt bestätigte mir meine Vorstellung und sagte das es richtig so ist und ich das so machen soll (der Mitarbeit beim Jugendamt ist männlich)... Er meinte ich kann mir die ersten 12 Wochen für mich und das Baby nehmen, sollte der Vater Probleme damit haben solle er sich an ihn wenden und klagen. Die ersten 3 Monate finde ich überzogen .. mir geht es eher um die ersten 2-3 Wochen, damit sich bei mir alles einpendelt und ich mich auch körperlich erholt habe. Das er mich so unter Druck setzt und erpresst, sagt mir aber das es ihm um sein Egoismus geht und nicht um Vaterliebe. Das mit einem Wechselmodell kommt weder für ihn, noch für mich in Frage und ich denke auch nicht das mich jemand dazu zwingen könnte. Zumal ich nicht wüsste wie das funktionieren sollte. Wir leben nicht in der selben Stadt, einen Führerschein hat der auch nicht. Soll das Kind zwei verschiedene Kitas/Schulen besuchen? Ich denke nicht. :-)

Er hat auch eine nicht so rosige Vergangenheit, seine Hobbys die sich in seiner Wohnung widerspiegeln sind weder kindergerecht, noch dienen sie dem Kindeswohl.

Er hat auch bereits eine Tochter, laut seinen Aussagen. Die lebt in einer Pflegefamilie. Er sagte nur das sie dort lebt, weil sie ihm und seiner ex Partnerin entzogen wurde, aus einem Grund der gar nicht geht... Er habe damit allerdings nichts zu tun laut seiner Aussage...

Aber ich möchte seine Vergangenheit auch nicht auf jetzt ziehen und ihm die Chance geben... Dazu hat er das Recht und das Kind ebenfalls.

Ich hoffe du verstehst was ich meine..

Liebe Grüße

Jugendamt / Anwalt / Mediator?

Dass ihr euch beide schon mal vorab Gedanken macht und euch informiert, wie ihr den Umgang gestalten wollt, finde ich gut. Dass ihr als Mutter und Vater unterschiedliche Vorstellungen habt, ist an sich auch erst mal logisch und normal. Wenn möglich, wäre es vielleicht gut eine gemeinsame, verbindliche Umgangsvereinbarung zu finden? An sich sind Väter ja genauso wichtig wie Mütter und ich kenne zunehmend viele Paare, die (bei nicht mehr gar so kleinen Kindern) ein echtes Wechselmodell praktizieren. Soweit ich weiß, können Mütter nicht alleine verfügen, dass der Erzeuger nur ein Wochenend- und Ferienvater zu sein hat. Nicht auf Dauer. Ich würde dir raten dir einen guten Anwalt für Familienrecht zu suchen, der dich seriös über deine Möglichkeiten aufklärt. Ansonsten wäre eventuell ein konstruktives Gespräch mit dem Kindsvater bei einem Mediator, der vermittelt, eine Idee?

Das sind leere Drohungen. Er hat kein Recht im Krankenhaus dabei zu sein. Auch die erste Zeit gehört dir und dem Kind und solange wie dein Kind noch so klein ist braucht er auch nicht mit Übernachtung oder Abholen kommen. So wie du es bereits mit dem Jugendamt besprochen hast wird es auch gemacht weil es das Beste für dein Kind ist.

Du hast selbst mit dem Jugendamt gesprochen und dich abgesichert, vertraue darauf. Er kann viel erzählen und sich alles Mögliche aus den Fingern ziehen um dich unter Druck zu setzen. Wenn er dir mit dem Gericht droht dann sag ihm, dass er das gerne machen kann wenn es ihm Freude macht für Unruhe zu sorgen während du hochschwanger bist. Auch ist es bestimmt nicht von Vorteil für dein Kind wenn er Stunk macht wenn das Baby geboren ist. Sag ihm, dass ein Vater der sein Kind liebt auch nur an dessen Bedürfnisse denkt und nicht aus eigenem Egoismus handelt. Das was er da macht ist Psychoterror und eine reine Egonummer.

Ich bin selbst nie mit dem Vater meines Jüngsten zusammen gewesen und der wollte auch rumstänkern weil er bei der Geburt dabei sein wollte. Ich wollte das nicht und da konnte er nichts gegen machen denn es ging schließlich auch um meine persönlichen Rechte an meinem Körper. Auch zu Besuch ins Krankenhaus durfte er nur mit meiner Genehmigung sonst hätte ich ihn rauswerfen lassen.

Du hast das alleinige Sorgerecht und somit auch die alleinige Sorgepflicht. Eine Geburt und auch die Babyzeit ist eine Ausnahmesituation und da geht es allein um den Schutz von Baby und Mutter. Er sollte erstmal lernen zu verstehen was du da zu leisten hast und dass er Rücksicht auf das ungeborene Leben und dessen Mutter zu nehmen hat.

Lass dich nicht von ihm verunsichern, du machst das genau richtig.

Bleib stark.

Ich wünsche dir eine schöne Restschwangerschaft.

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