Richterliches Urteil nach Aktenschließung nocht aktuell

Hallo liebe Forumianer :)

Wir praktizieren seit April 2013 das wöchentliche Wechselmodell. Dieses Wechselmodell wurde uns von der Richterin "auferlegt" im "einverständnis" der Eltern.
Nun hat meine Exfrau, die auch den Antrag auf Umgangsrecht gestellt hat, die Aktenzeichen samt schließen lassen (vor ca. 3Mon.). Seitdem praktizieren wir immer noch das wöchentliche Wechselmodell.
Meiner Tochter bekommt dies aber nicht.
Nun wollte ich fragen ob das richterliche Urteil auch noch rechtskräftig ist, nachdem meine Exfrau die von Ihr gestellten Anträge als erledigt erachtet hat.

Ich danke für eure Infos.

Antworten (1)
Infos

Klar ist dein Beschluss noch aktuell und auch (wenn er zur Vollstreckung ausgesetzt wurde vollstreckbar- bedeutet du kannst Zwangsgeld anordnen lassen) rechtskräftig.

Du solltest dir mal die folgenden Beschlüsse im Netz googeln:
Beschluss AG Erfurt 1. Oktober 2014 Az. 36 F 1663/13; AG Heidelberg 19. August 2014 Az. 31 F 15/14;OLG Brandenburg 17. Februar 2014 Az. 13 UF 175/13 sowie OLG Schleswig 19. Dezember 2013 Az. 15 UF 55/13;AG Völklingen 16. Mai 2014 Az: 8 F 400/13 UG

http://paritaetmodell.de/rechtsprechung.htm

dir den Folgenden Film ansehen
https://www.youtube.com/watch?v=HpV4AXJFqHQ

und dir das Buch kaufen
Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung

dann bist du gut gewappnet

VG und schöne Weihnachten

Willi

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