Kindesvater Kind über's Wochenende geben oder nicht?!

Hallo ich bin 2 fache Mama und habe folgendes Problem. Mein großes Kind hat geregelten Ungang zum Papa und nun geht's zum kleinen...

Mein kleiner ist anderthalb Jahre alt. Vor ca. 3 Wochen hat sich mein Freund was auch vom kleinen der Vater ist von mir getrennt und lebt seither bei seiner neuen Freundin. Von Anbeginn der Trennung bin ich nur am reden das er sich doch bitte endlich mal ummelden soll.

Ich lebe mit meinen Kindern von ALG 2 und mir wurden auch schon die Leistungen eingestellt da er sich nicht ummeldet. Das er sich bei seiner neuen Freundin anmelden will ist schon geklärt nur kommen die beiden einfach nicht aus dem Knick und haben immer wieder besseres zutun oder nur Ausreden...

Dieses Wochenende will er den kleinen zu sich holen und nun stecke ich in der Zwickmühle 😕

Einerseits habe ich die typische Mutter Angst das Kind das erste mal allein weg zu geben...andererseits weiß ich selbst das ich irgendwann lernen muss damit klar zu kommen. Nun zu den hauptsächlichen Fragen

Kann ich sagen du bekommst das Kind erst wenn du umgemeldet bist? Oder darf ich das nicht?
Und kann ich ihm verweigern den kleinen das WE mitzunehmen und stattdessen nur für ein paar Stunden Umgang gewähren? Muss dazu sagen er wohnt knapp 120km weit weg aber innerhalb meiner Familie hieß es der Junge versteht es eh noch nicht und ist zu jung da würden paar Stunden Umgang reichen aber nicht das ganze Wochenende auch da er aktuell noch kein Unterhalt zahlt sondern ich nur UVG erhalte.

Sorry für den langen Text aber bin echt verzweifelt grad will wie üblich für mich es wieder mal jedem Recht machen:(

Antworten (5)
@Nachhilfelehrerin

Ich würde die Übernachtung beim Vater nicht pauschal vom Alter des Kindes allein abmachen. Eher würde ich das Verhalten und Verantwortungsbewusstsein des Vaters zur Grundlage dafür machen.

Mein jüngster Sohn stammt aus einer kurzen Liaison und hat bereits mit 3 Monaten schon beim Vater übernachtet. Sein Vater ist sehr verantwortungsbewusst und ein fürsorglicher Vater von Anfang an gewesen. Er hat zudem bereits einen älteren Sohn welcher jedes Wochenende bei ihm ist und er kümmert sich sich um absolut liebevoll um ihn. Ich denke, dass es viele Väter gibt die in der Lage sind sich auch gut um die kleinsten Kinder zu kümmern und deren Bedürfnisse zu erfüllen. In unserem Fall habe ich diese Entscheidung nie bereut und bin sogar froh, dass wir so gehandelt haben. Da ich, als mein Kleiner fast 10 Monate war, schwer erkrankt bin und über ein dreiviertel Jahr in Krankenhaus und Reha verbringen musste, war ich sogar froh, dass mein Sohn bereits an seinen Vater so gewöhnt war. Es gab mir mehr Ruhe um wieder ins Leben zurück zu kehren und war für den Jungen keine so große Umstellung als er für diese Zeit zum Vater musste.

Liebe Mama,
ich würde ein Kind unter drei Jahren generell nicht über Nacht weg geben. Wenn dem Vater an dem Kindeswohl was liegt, wird er sich die paar Jahre auch mit stundenweisen Besuchen zufrieden geben. Wichtig ist doch nur, dass das Kind solange den Vater nicht vergisst. Zwischen den Besuchen können die beiden sich per Skype sehen. Wenn der Vater sich bis zur Trennung eher wenig um das Kind gekümmert hat, dann auch nicht mit drei Jahren übers Wochenende abgeben. Bei meinem Ex zum Beispiel. Der hat unseren Sohn mit drei Actimels im Fläschchen gefüttert, statt einen Brei zu geben, als ich arbeiten musste. Zwei Mal kam es vor, dass er das Baby nicht schreien hören hat, weil er eingeschlafen war, obwohl das Geschrei fünf Stockwerke weiter unten zu hören war. Die Windeln hat er nie gewechselt, sodass mein Armer wund wurde. Getrennt haben wir uns, als mein Kleiner 2, 5 war. Hätte ich ihn da über Nacht dem Vater gegeben, hätte ich am nächsten Tag ein traumatisiertes Kind zurück bekommen.
Also sei stark und denk nur an dein Kind. Den Umgang komplett verbieten würde ich nur, wenn der Vater (wie in meinem Fall) ein mal kommt, dann monatelang nicht, dann wieder, bringt das Kind durcheinander und verschwindet wieder. Solange dein Ex den Kleinen regelmäßig sieht und ihm nicht schadet, ist es doch toll. Außerdem kannst Du dann die Paar Stunden nutzen um Dich zu entspannen :)

Ich verstehe deine Bedenken wegen dem ganzen Wochenende vollkommen. Es ist echt schwierig weil dein Ex ja auch sehr weit weg wohnt. Wie hat er sich denn vor der Trennung um das Kind gekümmert? War er da fürsorglich oder eher desinteressiert? Auch danach würde ich meine Entscheidung richten. Zudem kannst du dich auch zusätzlich mal beim Jugendamt dazu beraten lassen. Da brauchst du echt keine Angst vor haben. Sie können dir deine Möglichkeiten aufzeigen und wenn du möchtest auch ihn mit an den Tisch holen um eine Vereinbarung zu treffen. Ich habe das damals selbst so mit dem Vater meines Ältesten gemacht und wir haben dort diese Vereinbarung auch zu Papier gebracht und unterschrieben. So hast du auch eine schriftliche Absicherung und ersparst dir unnötige Diskussionen mit deinem Ex. Vielleicht solltest du erstmal diesen Weg gehen und deinen Ex bis dahin wirklich nur stundenweise das Umgangsrecht gewähren, sonst wirst du in der Besuchszeit verrückt vor Sorge. Vertrau da auf dein Bauchgefühl und lass dich keinesfalls unter Druck setzen. Du bist die Mutter, trägst die Verantwortung und hältst somit allein die Zügel in der Hand. Bleib da stark und setz deine Wünsche durch. Nur so ist auch ein gutes Umfeld für das Kind gewährt ohne das Stress aufkommt.

Ich danke dir erstmal für den Tipp mit dem Einwohnermeldeamt und dem Jobcenter denn darauf war ich noch gar nicht gekommen und wie bereits erwähnt wurde kann ich ja nicht dafür bestraft werden wenn er sich nicht kümmert trotz das immer und immer wieder auf ihn eingeredet wurde doch endlich mal was zu tun.

Verstehe ihn sowieso nicht nimmt es einfach so hin das meine Gelder eingestellt wurden und kümmert sich nach wie vor nicht obwohl auch sein Sohn hier mit lebt...

Den Umgang will ich ihm auch keineswegs verweigern auch gerade weil man ganz arg doll merkt das der kleine auch seinen Papa braucht. Mir ging es hauptsächlich eher darum da ja meiner Familie geäußert wurde ihm steht stundenweise der Umgang zu aber noch kein ganzes Wochenende da der kleine dafür zu jung wäre...ob das so richtig ist 😕🤔

Lg

Hallo Mama,

Ich kann dein Problem nachvollziehen, habe selbst schon in ähnlicher Situation gesteckt. Ich würde dir raten selbst zum Einwohnermeldeamt zu gehen und seinen Umzug dort zu melden. Die setzen sich dann mit ihm in Verbindung und er darf dann noch Strafe zahlen weil er sich nicht rechtzeitig umgemeldet hat. Lass dir vom Einwohnermeldeamt deinen Besuch bescheinigen und gebe den dann beim Jobcenter ab. Bestehe beim Jobcenter auf schnelle Bearbeitung und lege gegen die Kürzungen Widerspruch ein, denn es ist nicht dein Verschulden dass er sich nicht ummeldet und dir stehen die vollen Leistungen zu. Zur Not kannst du dir auch Hilfe dafür bei der AWO holen.

Das Besuchsrecht würde ich deshalb jedoch nicht verweigern. Auch wenn er für sein Verhalten einen Denkzettel verdient, wäre das meiner Meinung nach der falsche Weg. Du würdest damit ja nicht nur ihn sondern vor allem dein Kind bestrafen. Egal wie arg die Konflikte zwischen den Eltern sind, man sollte nie da die Kinder mit reinziehen und sie als "Waffe" benutzen. Die Mäuse lieben beide Eltern und das Recht sollte man ihnen auch trotz Trennung gewähren.

Ich wünsche dir ganz viel Kraft dabei dich zu wehren. Nehm deine Möglichkeiten wahr und dann wird es dir auch bald wieder besser gehen.

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