Unterhaltshöhe bei Arbeitslosen

So, jetzt hoffe ich mal, dass unser kompetenter "Gast" auch meinen Beitrag liest...

Ich habe in einem Kurs einen Teilnehmer, knappe 21 Jahre alt, arbeitslos. Er bekommt demnächst ein uneheliches Kind, er lebt mit der Mutter seines Kindes nicht zusammen. Derzeit erhält er 884 EUR ALGI plus (noch für 2 Monate) 184 EUR Kindergeld. Er wohnt jetzt bei seinen Eltern, zieht aber zum 1.11. in eine eigene Wohnung (188 Kaltmiete + 45 NK + ca. 40 Heizung + ca. 40 STrom). Wie hoch ist denn vorraussichtlich die "Belastung" durch die Unterhaltszahlungen für sein Kind? Die Mutter des Kindes ist bisher als Reinigungskraft tätig gewesen, sicher nicht in Vollzeit. Näheres über derern Einkommen weiß ich nicht.

Viele Grüße
Kermit

Antworten (3)
Moderator
@Gast

D A N K E !!!!

Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

Hallo Kermit,

als nicht Erwerbstätiger hat er einen Selbstbehalt von 770 Euro. D.h., wenn sein ALG I in zwei Monaten ausläuft und er ALG II erhält, wird er nicht leistungsfähig zur Zahlung von Kindesunterhalt sein.
Die Mutter des Kindes hat die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.

LG

Moderator
...

Jetzt hab ich schon mal selbst einen Beitrag verfasst, und keiner antwortet... heul... ;-)

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