Unterlassene Hilfeleistung?

Nach einem Arztbesuch wollte ich in der einzigen Apotheke in Engelsberg die laut Rezept verschriebenen Medikamente erwerben und damit auch den (laut aushängenden Hinweis des Apothekers in der darüber gelegenen Arztpraxis durch die Gesundheitsreform notleidenden) Apotheker durch meinen Einkauf unterstützen.
Leider hatte ich kein Bargeld und wollte mit meiner Geldkarte bezahlen. Obwohl ein Kartenzahlungssystem vorhanden und ich der einzige Kunde im Verkaufsraum war verweigerte mir die Verkäuferin die aus ärztlicher Sicht notwendigen Medikamente mit dem Hinweis, dass Kartenzahlungen erst ab einem Warenwert von 20 € akzeptiert würden. Handelt es sich dabei um unterlassene Hilfeleistung oder nur um Geldgier des Apothekers?

Antworten (3)
Moderator
@ Metzen

Ob "Kunde" das wohl noch lesen wird ??? Den Beitrag hat "Kunde" am 09.11.06 geschrieben, da glaube ich eigentlich nicht, das er da bis heute noch auf die 2. Antwort auf seine Frage hier gewartet hat.
Aber wie man hier im Forum immer wieder sehen kann, auch nach über 3.5 Jahren bekommt man hier noch Antworten. :-D

Ohne Moos nix los

Wenn die Spielregel lautet, dass Kartenzahlung erst ab einem bestimmten
Kaufbetrag akzeptiert wird, liegt das im Ermessen des Geschäftsinhabers. gleich ob Tankstelle, Boutique oder Apotheke.
Mit Geldgier hat das nichts zu tun. Mit unterlassener Hilfeleistung erst recht nicht. Geld hat man zu haben, lautet ein alter Grundsatz.
Ihre Logik, dass sie der einzige Kunde in der Apotheke waren und ihre Geldkarte nicht genommen wurde, erschließt sich mir nicht wirklich.
Oder liege ich falsch mit der Vermutung, daß sie ein grundsätzliches Problem
mit "Apotheke" haben?
Ihre Wortwahl in dem Beitrag legt es nah.
Ich hoffe, dass sie auch in Zukunft die notleidenden Apotheker unterstützen

Diese Frage müssen Sie Ihrer Krankenkasse stellen, die die absurd überhöhte Eigenbeteiligung einfordert.

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