Unterlassene Hilfeleistung?
Nach einem Arztbesuch wollte ich in der einzigen Apotheke in Engelsberg die laut Rezept verschriebenen Medikamente erwerben und damit auch den (laut aushängenden Hinweis des Apothekers in der darüber gelegenen Arztpraxis durch die Gesundheitsreform notleidenden) Apotheker durch meinen Einkauf unterstützen.
Leider hatte ich kein Bargeld und wollte mit meiner Geldkarte bezahlen. Obwohl ein Kartenzahlungssystem vorhanden und ich der einzige Kunde im Verkaufsraum war verweigerte mir die Verkäuferin die aus ärztlicher Sicht notwendigen Medikamente mit dem Hinweis, dass Kartenzahlungen erst ab einem Warenwert von 20 € akzeptiert würden. Handelt es sich dabei um unterlassene Hilfeleistung oder nur um Geldgier des Apothekers?