Vaterschaftstest, DNA-Gutachten, Blutgruppengutachten
Guten Tag,
mein geschiedener Ehemann strebt aus mir nicht erklärlichen Gründen einen Vaterschaftstest an. Klage bei Gericht wurde von ihm bereits eingereicht. Er selbst ist niedergelassener Gynäkologe und aus meiner Sicht 1000%ig der Vater unserer gemeinsamen Tochter (darüberhinaus existieren noch zwei gemeinsame Kinder im Alter von 17 und 18 Jahren, die bei ihrem Vater leben). Aus verschiedenen Gründen stellt sich mir nun die Frage, ob z. .B. ein Blutgruppengutachten von einem Insider wie einem Mediziner, der auch Kontakte zu verschiedenen Labors hat, gefälscht werden kann. Wie ich in Erfahrung gebracht habe, wird bei Anordnung vom Gericht nur ein Blutgruppengutachten anerkannt bzw. veranlaßt und keine Schleimhaut- bzw. Speichelprobe entnommen.
Ist Ihnen evtl. eine Möglichkeit bekannt, ob eine Fälschung möglich ist? Gibt es Substanzen, die evtl. auch nur vorübergehend, die DNA verändern können (Pestizide, Medikamente o. ä.)? Bekannt ist inzwischen, daß durch eine Knochenmarktransplantation die DNA dahingehend verändert wird, daß Merkmale vom Spender und Empfänger vorhanden sind.
Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar und sende
freundliche Grüße
Margit