Schwertgesetz? Quatsch!
Es gibt Waffenscheine (also Erlaubnisse zum Führen = Tragen) nur für scharfe Waffen ("Waffenschein") und Gas-/Schreckschusswaffen ("Kleiner Waffenschein") und für nix anderes; weder für Luftgewehre, Softairs, Paintball-Markierer und auch nicht für Blankwaffen.
Diese fallen aber wiederum unter §42a WaffG.:
"§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Darum: pack das Schwert in eine möglichst abschließbare Tasche, bzw. fertige Dir für den Transport ein entsprechendes Futteral an.
Und komm nicht auf die Idee, mit dem Schwert am Gürtel (oder im Ninja-Style auf dem Rücken) durch die Fußgängerzone zu laufen!
Überhaupt außerhalb des privaten Beistztums und abseits der Rollenspiele gehört das Ding ordentlich verpackt. Schon alleine um blöde Fragen und unnötige Aufmerksamkeit zu vermeiden.