Weitergabe von Medikamenten durch Ärzte
Hallo! Ich stehe vor folgender Fragestellung: als Verein, der als Ziel eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung einer bestimmten benachteiligten Personengruppe hat, bekommen wir regelmäßig Spenden in Form von Medikamenten angebote. Bisher haben wir diese Medikamente nicht angenommen. Wir überlegen allerdings, ob sie in Zukunft nicht doch durch Vereinsmitglieder, die Ärzte sind, weitergegeben werden können. Vorrausgesetzt natürlich, es gibt ein entsprechendes Rezept, natürlich ausgestellt durch einen Arzt. Wie sieht das juristisch aus? Ein Blick ins Arzneimittelgesetz:
Siebter Abschnitt des Arzneimittelgesetzes:
"Abgabe von Arzneimitteln
...
§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
...
(3) Auf Verschreibung dürfen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder
Abs. 2 Nr. 1 nur von Apotheken abgegeben werden."
Apothekern ist laut AMG ebenfalls das "in Verkehr bringen" von Arzneimitteln vorbehalten.
Und wir sind teilweise zwar Ärzte, aber keine Apotheker. Dürften wir gespendete Arzneimittel bei Vorlage eines Rezeptes weitergeben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.