Zählt bei der Berechnung zur Einkommensgrenze Brutto oder Netto vom ALG 1?
Hallo.
Ich habe eine Frage wegen der Einkommensgrenze.
Ich habe Rückwirkend zum Juni 2011 Kindergeld beantragt (für mich).
Da ich in diesen Zeitpunkt von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Zusage zur Ausbildung bekommen habe und die von der Familienkasse meinten ich könnte ab dem Zeitpunkt Kindergeld beantragen.
Nun war ich von Juni-August Arbeitslos gemeldet.
Jetz meine Frage:
Zählt bei der Berechnung zur Einkommensgrenze der Bruttobetrag oder der Nettobetrag vom Arbeitslosengeld 1?
Wenn der Bruttobetrag gezählt werden muss, wäre ich 0, 80Euro über der Grenze. -_-