§118 OWiG

Was soll immer der Quatsch mit dem §118 OWiG der angeblich das Nacktsein an öffentlich zugänglichen Orten verbietet? Das ist völliger Unsinn und verunsichert alle Interessierten nur.
Hier der Wortlaut des Paragraphen:


(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Wo, bitte sehr, steht da etwas von verbotener Nacktheit? Das ist alles völlig schwammig formuliert und wird von den Gerichten manchmal so ausgelegt. Aber es gibt in Deutschland keine öffentliche Kleiderordnung und somit ist auch das Nacktsein nicht grundsätzlich verboten.
Nähere, seriöse, Informationen dazu gibt es reichlich im Internet, z.B. im Forum der FKK Freunde.

Antworten (1)

Endlich jemand der das gecheckt hat...
Genau so ist es. Solange du die Leute noch belästigst oder ähnliches kann keiner etwas gegen deine Nacktheit tun.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren