Ab wann kann man Mietminderungen veranlassen?

Hallo allerseits. Ich habe eine Frage zum bestehnden Mietrecht. Und zwar habe ich eine Wohnung nahe einer Kneipe. Das ist an für sich ok und ich war auch von vorneherein darauf vorbereitet, aber mein Vermieter hat mir damals versichter, dass dort ab einer gewissen Zeit Ruhe ist. Neuerdings wird diese Zeit aber grundsätzlich überschritten und nun sind auch tagsüber Leute dort, die es einem unmöglich machen, sich im angrenzenden Garten mal zu Sonnen. Ist das ein grund zur Mietminderung?

Antworten (3)

Ja, das ist schwierig, wenn man neben einer Kneipe wohnt. Eine Mietminderung ist da fast nicht möglich, gerade weil man es wusste, als man dort in die Wohnung einzog.

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Wenn der Inhaber der Kneipe sich nicht an die Sperrzeiten hält, kannst du dich an das Ordnungsamt deiner Kommune wenden. Evtl. Sprichst du auch mal mit ihm, dass er seine Gäste bittet, ab einer bestimmten Uhrzeit draußen leiser zu sein.
Aber mit der Mietsache hat das nichts zu tun.

Mietminderung

Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn es sich um akute Lärmbelästigung handelt. Gerade wenn neben der Wohnung eine Kneipe ist und man von Anfang an darauf aufmerksam gemacht wurde, ist es ziemlich schwierig, eine Mietminderung durchzusetzen. Außer wenn es wirklich nach 22 Uhr extrem laut ist. Aber tagsüber gelten die normalen Geschäftszeiten eben auch in einer Kneipe.

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