Darf ich die gemeinsame Wohnung des Ex-Partners betreten?

Ich hab da mal ne frage.... mein ex und ich sind im oktober in eine gemeinsame wohnung eingezogen. im januar bin ich dann wegen häuslicher gewalt ins frauenhaus geflüchtet.... ich habe den mietvertrag zwar gekündigt, aber da mein ex zustimmen muss ist die kündigung unwirksam. gleich nach meinem auszug wechselte mein ex die schlösser aus, sodas ich nicht mehr rein komme.... seid märz zahlt er keine miete mehr, vor allem um mir zu schaden, was die fristlose kündigung zur folge hat., , , er hatte bis zum 23.6. zeit die wohnung zu räumen, aber es passiert nicht.....darf ich nun dennoch die sache in meine hand nehmen und die wohnung räumen???

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Solange der Mietvetrag von beiden Unterschrieben ist, dürfen auch beide in die Wohnung.
Tauscht einer von beiden die Schlösser aus und sagt dem anderen nicht Bescheid, ist dies nicht Rechtmäßig.
Deine Sachen kannst du holen, könnte jetzt aber sein, dass du die Frist bis zum 23.6. nicht eingehalten hast und alle Sachen aus der Wohnung veräußert oder weggeschmissen wurden, um den entstandenen Schaden zu decken.

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