Darf ich meine Mietwohnung einfach bunt streichen?

Hallo zusammen,

undzwar habe ich einmal eine Frage. Im Mietvertrag von meiner neuen Wohnung steht nichts zu dem Thema Streichen bzw. Veränderungen in der Wohnung.

Ich möchte gerne mein Schlafzimmer lila streichen und frage mich jetzt ob man das einfach so machen darf und wie es aussieht wenn man auszieht?

Kennt sich jemand vielleicht mit diesem Thema aus?

Antworten (2)

So wie Gesa es geschildert hat kenne ich es auch.
Ansonsten einfach den Vermieter fragen.

Hey,
also zunächst einmal kommt es immer drauf an, was genau im Vertrag steht. Aber wenn dort wie Du sagst, nichts dazu aufgeführt ist, ist es im Grunde Dir überlassen. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, frag doch kurz bei Deinem Vermieter nach und frag ihn. Aber im Normalfall kannst Du die Wohnung so gestalten, wie Du sie gern hättest. Du musst sie dann eben nur beim Auszug wieder in den Urzustand bringen, also wieder weiß streichen oder schlimmstenfalls neu tapezieren. Beim Mieterschutzbund steht folgendes dazu:
"Bei Rückgabe der Mietsache muss diese sich jedoch in einem wiedervermietbarem Zustand befinden. Dies dürfte nur dann der Fall sein, wenn die Dekoration in farblich neutralen, dem allgemein üblichen Farbgeschmack entsprechenden Tönen gehalten ist." Schau mal rein, da steht auch noch einiges, was Du bezüglich Schönheitsreparaturen etc. wissen solltest:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
Liebe Grüße

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