Ab wann kann Tochter selbst bestimmen ob sie zu ihrem Vater geht?

Meine Tochter 11 Jahre möchte einfach nicht zu ihren Vater. Er besteht aber darauf. Ab wann kann meine Tochter selbst bestimmen ob sie zu ihren Vater geht oder nicht?

Antworten (6)
Henndrick

Die Frage kann ich leider nicht beantworten aber ich bin der Meinung wenn man sein Kind liebt es selbst entscheiden zu lassen.

Ich bin neu hier. Ich wollte mal fragen ob mir jemand helfen könnte. Mein Kind ist in einer Einrichtung. Mein Mann hat die Erlaubnis das Kind zu sehen aber das Jugendamt möchte es nicht. Ab wann kann mein Kind selbst entscheiden ob sie ihren Vater sehen kann.

Kinder sollten entscheiden dürfen

Hallo mara
meine Frau u ich haben das gleiche Problem wir sind verheiratet u meine Frau hat zwei Kinder mitgebracht heute 6 u 8 jahre beide möchten ihren Erzeuger auch nicht sehen weil sie Angst vor ihm haben.eine verfagrenspflegerin der Kinder hat festgestellt das es von Seiten des erzeugers einen sexuellen Missbrauch gab die Kinder mussten sogar bei der Kripo aussagen u u auch doch die Staatsanwaltschaft hat alles fallen gelassen.U der Vater fordert weiter Umgang meine Frau streitet sich seit drei Jahren schon mit ihm vor Gericht u es läuft darauf hinaus das die Kinder ihn trotz Angst ihn sehen müssen obwohl sie nicht wollen.was für eine grausame Gesetzgebung

Kinder sollten entscheiden dürfen!

Hallo,

habe aus Zufall über google das gefunden.

Mich zwang man auch zu meinem Erzeuger zu gehen. Ich habe es gehasst aber die Gerichte haben es anders gesehen. Als ich endlich selbst entscheiden durfte habe ich nie mehr ein Wort mit ihm geredet.
Er ist tot nicht mal auf seiner Beerdigung ging ich.

Nein und meine Mutter hat mich nicht aufgehetzt. Sie versucht mich zu motivieren ich fühlte mich von ihr in Stich gelassen weil sie mich zu ihm schickte. Zum Glück hatte ich einen Bruder dabei und wir standen es gemeinsam durch.
Es waren die schlimmsten, langweiligsten und kälteste Momente meines/unseres Lebens.
Warum nur dürfen Kinder nie was entscheiden erst mit 16 oder so? Es ist so furchtbar.

Hallo Andrea,

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, hat jeder Sorgeberechtigte ein gleichberechtigtes Umgangsrecht mit dem Kind.
Da es bei dir lebt, gehe ich davon aus, dass du das alleinige Sorgerecht hast und damit auch alles, unabhängig vom Alter deines Kindes, tun musst, was dem Gemeinwohl deines Kindes zu Gute kommt. Da deine Tochter aus irgendwelchen Gründen, die hier nicht näher bezeichnet werden, den Kontakt nicht möchte, solltest du das Jugendamt zu Rate ziehen - das sind Menschen, die dir nichts Böses wollen, die aber in der Lage sind, in ruhigen Gesprächen Gründe zu ermitteln, die dann ggf. dazu geeignet sind das Umgangsrecht einzuschränken. Diese Gespräche unterliegen dem Datenschutz und solange dabei keine Straftaten offenbart werden, haben sie für beide Seiten keine rechtlichen Konsequenzen, wenn du das nicht möchtest.
Hab' da bitte keine Berührungsängste sondern such dir dort einfach einmal einen unverbindlichen Termin.
@Vater...um genau diese schwerwiegenden Argumente geht es ja. Obwohl du keine Ahnung hast, welche Hintergründe es hier gibt, versuchst du Andrea in die Ecke der "rachsüchtigen Ex" zu drücken, statt hier wirklich Hilfestellung zu geben, statt die Probleme vielleicht auch einmal aus der Sicht des Kindes zu betrachten, das vielleicht nicht jedes zweite Wochenende zwangsweise beim grölenden, trinkenden, fußballverrückten oder vielleicht sogar gewalttätigen Papi und der ach so lieben "neuen Mami" verbringen möchte...

liebe Grüße
Klausi

Der angebliche Kindswille darf nur bei schwerwiegenden Argumenten eine Rolle beim Umgang spielen

Als betroffener Vater habe ich so meine Zweifel an dem angeblichen Kindswillen. Auch wenn die Gerichte das teilweise anders sehen: Ich bin der Meinung, dass jedes minderjährige Kind, ganz egal ob 17 oder 11 Jahre alt, das zu tun hat, was die Eltern sagen! Das gilt nicht nur im Außenverhältnis: "Eltern haften für ihre Kinder" stand früher an Baustellen. Ich wüsste nicht, warum das im Innenverhältnis nicht gelten sollte. Beide Eltern sind zu gegenseitiger Loyalität verpflichtet. Der betreuende Elternteil hat die Pflicht, das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu erziehen. Wenn der betreuende Elternteil das entweder nicht kann oder nicht will, ist das für mich der Beweis für eine teilweise Erziehungsunfähigkeit. Das Kind müsste schwerwiegende Gründe vortragen, dass ihm ein Umgang mit dem leiblichen Vater nicht zugemutet werden kann. Das gilt m.E. für 17jährige genauso wie für 11jährige. Man stelle sich mal vor, wie ein Richter entscheiden müsste, wenn ein Jugendlicher, dessen Eltern zusammen leben und nicht geschieden sind, sagen würde: "Ich gehe heute nicht nach Hause. Mit meinem Vater will ich nicht reden. Mit dem habe ich gerade Zoff wegen meinem Zeugnis." Bei getrennt lebenden Eltern geben viele Richter ähnlich irrwitzigen Vorträgen aufgehetzter Kinder nach. Ein Trauerspiel!

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