Als Wellnesstherapeut Lymphdrainage anbieten?

Hallo,

Ich bin ausgebildeter WT und mache gerade die 2 Jährige Ausbildung zum Staatlich geprüften Masseur.
In der Zeit der Ausbildung massiere ich nebenher freiberuflich.
Kann ich auch Lymphdrainage beim Kunden durchführen obwohl ich noch nicht die ausbildung abgeschlossen habe?
Kann ich dies dann bei der Krankenkasse abrechnen ?

Vielen Dank

Antworten (2)

Vielen Dank.
Dies war sehr hilfreich.

Kosmetische Lymphdrainage

Hallo,
solange du die Ausbildung zum Staatlich geprüften Masseur nicht abgeschlossen hast, kannst du die Lymphdrainage nicht mit der KK abrechnen, wenn du selbständig bist. Bist du angestellt, macht es der Chef.
Du darfst bereuts jetzt schon eine Lymphdrainage durchführen - allerdings nur als kosmetische Ganzkörpermassage. Du darfst in der Wellness nur gesunde Menschen massieren. Als Indikationen kannst du also nennen: Steigerung des Wohlbefinden, mögliche Cellulitereduzierung etc.
Wenn jemand zu dir kommt wegen Lymphödemen, gerade wenn sie organisch bedingt sind (also von Herz, Leber oder Niere kommen) musst du die Person weiterschicken.
Die Lymphdrainage ist noch mal eine spezielle 4-wöchige Ausbildung (zumindest bei den Physios).
Ich hoffe, dies hilft dir weiter.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema