Anspruch kindergeld

Hallo zusammen ich bin Jana,

Ich lebe momentan getrennt von meinem Mann.
Wir haben zwei Kinder zusammen, die jetzt beide bei ihm gemeldet sind.
Dennoch meine Frage, wir teilen uns das Sorgerecht, das heißt die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir dazu kommen sie jedes zweite Wochenende zu mir.
Sie kommen auch spontan öfter die Woche.
Meine Frage ist wieviel Geld vom Kindergeld steht mir zu??

Danke für eure antworten.

Antworten (1)
Vorrangig Kindergeldberechtigt

Da die Kinder überwiegend im Haushalt des Vaters leben, hat er den vorrangigen Kindergeldanspruch (§ 64 Abs. 2 EStG).

Du kannst, als barunterhaltspflichtiger Elternteil, die Hälfte dieses Kindergelds auf den Unterhalt, den du zahlen musst, anrechnen (siehe Düsseldorfer Tabelle).

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