@KLINGON
Reg Dich bitte nicht über die völlig schwachsinnigen Kommentare, peinlicher, erbsenzählender Verkäufer von Altwaren auf. Diese sehen in Deiner Frage die "sogenannte" Ehre ihres Berufsstandes in Frage gestellt und das vielleicht auch zurecht.
Es ist für mich und wahrscheinlich auch für alle anderen klar, was Du mit Deiner Frage zum Ausdruck bringen wolltest: ANTIKE Gegenstände, also Gegenstände aus der Zeitpreiode der ANTKE unterliegen natürlich der Meldepflicht, da hast Du vollkommen Recht. Nur unsere eloquenten Trödel-Hengste, die Dir darauf aufs Heftigste begegnet haben, beanspruchen diesen Ausdruck auch auf ihre Ware. Bei denen ist alles "antik" was älter als 50 Jahre ist. Man könnte aber auch schlichtweg "alt" sagen, aber das klingt wohl dann doch nicht so dramatisch wie "antik". Du siehst, auch in einem solchen Forum gibt es Missgünstlinge-Trödelhändler eben, wie ich meine. Und beantwortet hat Dir letztendlich keiner Deine Frage.