Antrag auf Hilfe zur Erziehung

In meinem haushalt lebt seit februar diesen jahres ein pflegekind. hilfe zur erziehung wird mir nicht gewährt, mit der begründung ich dürfe als pflegemutter diesen antrag nicht stellen, sondern nur der sorgeberechtigte dürfe dies tun. im BGB 1688 wird mir dieses recht eingeräumt, wie soll ich mich gegenüber dem jugendamt verhalten?

Antworten (2)
Hilfe zur Erziehung

Muss normalerweise von sorgeberechtigten Eltern(teilen) beantragt werden.
Das stimmt soweit. Alles andere hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie ist das "Pflegekind" zu Ihnen gekommen? Wer hat das Sorgerecht?
Kann oder will der/diejenige keinen Antrag beim Jugendamt stellen? Welche Verbleibperspektive, welcher Verbleibgrund besteht für das Kind? Und und und...
Seh gerade, dass der Eintrag schon alt ist. Naja, vielleicht interessiert´s jemanden.

Bbbbbbbbbbbbbbbbb

Gute frage....stell dein anliegen in ein richtiges forum, dann hast du erfolg

hinweis
jugendamt hat beratungspflicht...rest musst allein finden

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