Antrag auf Hilfe zur Erziehung
In meinem haushalt lebt seit februar diesen jahres ein pflegekind. hilfe zur erziehung wird mir nicht gewährt, mit der begründung ich dürfe als pflegemutter diesen antrag nicht stellen, sondern nur der sorgeberechtigte dürfe dies tun. im BGB 1688 wird mir dieses recht eingeräumt, wie soll ich mich gegenüber dem jugendamt verhalten?