Behindertenausweise ausnutzen

Ein Bekannter von mir fährt mit dem Auto seiner Mutter durch die Gegend. Vorne ist das Schildchen zum Parken angebracht. Somit parkt er jetzt überall vor der Türe auf den Behindertenparkplätzen.
Das ist doch nicht gestattet oder? Kann das Ärger geben wenn er von der Polizei erwischt werden sollte? Weil schließlcih ist er nicht behindert sondern der Halter des Wagens!

Antworten (3)
swatkatten
Parken

Auf Behindertenparkplätzen darf NUR mit dem Parkausweis des blauen Behinderenausweises (MZ 'aG') geparkt werden, also Rollstuhlfahrer u.Ä.

Hat man im Ausweis das Merkzeichen 'G' und den Grad der Behinderung (GdB) von 80 sowie das Zusatzzeichen 'B', kann man sich kostenlos den orangen Parkausweis holen, mit dem darf man überall parken, nur NICHT auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen.
Ich weiß das deshalb so genau, weil ich selber Schwerbehindert bin. Wer das Auto nun fährt ist egal, es muß nur im Interesse des Schwerbehinderten sei, also Besorgungsfahrten u.Ä., also nicht zur Disco, Spazierfahrt oder so, es sei denn die behinderte Person ist mit anwesend.

Behinertenrecht

Das Auto eines Behinderten Menschen darf für alle Fahrten benutzt werden, die mit den Besorgungen für die behinderte Person im Zusammenhang stehen, oder auch für den Transport der behinderten Person. Es darf daher auch ordnungsgemäßer Nutzung auf den Behindertenpakplätzen geparkt werden. UND wenn der Sohn sich um seine Mutter kümmert und Besorgungen für sie erledigt, dann ist das doch SUPER, Oder ?

Das ist...

Eine Straftat.

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