Beruhigungsmittel bei Magenspiegelung - kommt die Krankenkasse für die Kosten auf?

Hallo! Vorige Woche mußte eine Gastrokopie gemacht werden, weil mein Arzt eine Krankheit vermutet. Vor dieser Spiegelung wurde ich gefragt, ob ich ein Beruhigungsmittel brauche. Da ich ein Wenig Angst vor dieser Untersuchung hatte, wurde mir ein Beruhigungsmiitel gespritzt. Heute bekam ich vom Röntgeninstitut eine Rechnung in Höhe von 10 Euro für die Beruhigungsspritze. Ist diese Rechnung gerechtfertigt? Wer kommt für die Kosten auf? Wer kann mir die Frage beantworten? Vielen Dank!

Antworten (3)

Bei einer Rechnungsstellung vom Arzt sollte man die Krankenkasse informieren.

IGL Leistungen

Die sogenannten IGL Leistungen müssen vom Arzt angesagt werden und man muss sein Einverständnis geben, ob man das haben möchte, da man es auch selbst bezahlen muss.

Rechnung für Beruhigungsspritze

Normalerweise muss der Arzt darauf hinweisen, das eine Beruhigungsspritze nicht von der Krankenkasse gezahlt wird.

Man sollte sich im Fall einer Rechnungsstellung vom Arzt direkt an die zuständige Krankenkasse wenden.

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