Beschädigte Jacke der Versicherung übergeben, wenn diese den Schaden bezahlt hat?

Hallo ihr lieben,
ich habe eine Frage bezüglich meines Schadensersatzes über die Haftpflicht.
Kurz zs. gefasst was passiert ist
Am Bahnhof hat ein junges Mädchen ausversehen mit einer Lack Dose meine Kleidung beschmutzt. Unter anderem eine an diesem Tag neu gekaufte Jacke. (An der Jacke sind nur ein paar unauffällige blaue Lack Flecken)
Heute habe ich dann von der Versicherung Geld überwiesen bekommen und eine e-Mail in der steht das ich die Jacke abgeben soll.
Jetzt zu meiner Frage: Muss ich die Kleidung abgeben?

Danke Euch für hoffentlich kompetente Antworten!

Antworten (2)

Aber warum nur die neu gekaufte Jacke und nicht auch die Kleidung die ich anhatte?
Würde es halt gerne umgehen die Jacke abzugeben da ich sie an einer Hochzeit tragen wollte und die Jacke gibt es zur Zeit nicht mehr neu zu erwerben.

Ja, das ist meines Wissens nach vollkommen üblich, dass man den entsprechenden Gegenstand an die Versicherung schicken muss. Nicht, weil sie noch profit aus der (beschädigten) Jacke ziehen wollen, sondern einfach um Missbrauch bzw. Versicherungsbetrug vorzubeugen. Du oder jemand anders könnte mit der selben beschädigten Jacke ja sonst ein weiteres Mal Geld von seiner Haftpflichtversicherung fordern.

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