Bis wann muss beim Sturmschaden die Versicherung benachrichtigt werden?

Bei einem heftigen Sturm hat es einige Dachziegel runtergeweht, die beim Nachbarn das Glasdach des Wintergartens beschädigt haben. Dafür bin ich ja wohl haftbar und werde für den Schaden aufkommen müssen. Bis wann muss ich das spätestens meiner Versicherung gemeldet haben und wie lange dauert wohl so eine Abwicklung?

Antworten (5)

Stimmt, wer lange wartet, wartet dann auch lange auf die Regulierung durch die Versicherung.

Sturmschäden sollte man sofort melden. Andere Versicherungsschäden meldet man ja schließlich auch sofort.

Man will ja den Schaden so schnell wie möglich behoben haben, also sollte man schon im eigenen Interesse des Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden. Das mit den Fotos machen ist wirklich wichtig und eine gute Idee und hilft der Beweislage, bei nachfragen oder Unklarheiten, die während der Bearbeitung des Schadens auftreten können.

Strumschaden

Einen Sturmschaden muss man so zeitnah wie möglich der Versicherung melden. Es ist auch immer angebracht gleich nach dem Sturm Fotos von den Schäden zu machen.

Moderator
Oli75

Die größte Frage für mich ist: Ist das ein reeller Beitrag oder nur ein Fake...

War bekannt, dass die Dachziegel lose sind? Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob du dann daran Schuld bist, dass die Dachziegel beim Nachbarn was beschädigt haben. Die Anwort wäre: Nein. Denn laut §823 BGB ist derjenige zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Beides ist in deinem Fall nicht zutreffend. Den Schaden kann aber dein Nachbar bei seiner Wohngebäudeversicherung melden, sofern mindestens Windstärke 8 vorgeherrscht hat. Desgleichen kannst du deine fehlenden Dachziegel bei deiner Wohngebäudeversicherung geltend machen.

Wann melden: Unmittelbar. Das heißt, am nächsten Arbeitstag solltest du anrufen.
Sollte sich der Nachbar uneinsichtig zeigen und von dir einen Schadenersatz verlangen, dann kannst du das auch deiner Haftpflcihtversicherung melden, denn die ist auch dafür da, unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren.

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