Beschlagnahme beim Einbruch

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man beim Erwischen beim Einbruch sämtliche Geräte und Werkzeuge, mit deren Hilfe man Einbruch begeht, beschlagnahmt kriegt. Die Rede ist z.B. von Aufsperrwerkzeugen und Nachtsichtgerät bzw. die superteure Wärmebildkamera. Wenn ja, ist die Beschlagnahme auf Zeit oder für immer? Denn nach verbüßen der Strafe kann man die sich legal wiederbesorgen, eine Waffe jedoch nicht.

Antworten (1)
Moderator
Hallo Genie!

Das, was in Verbindung mit einer Straftat sichergestellt wird, bekommst du nur zurück, wenn du frei gesprochen wirst oder die Sache eingestellt wird. Wirst du verurteilt, sind deine Sachen weg. Und ganz klar, du kannst sie nach deiner Knast-Zeit ja wieder kaufen - das hat aber nichts mit der Sicherstellung/Beschlagnahmung zu tun.

Viele Grüße und viel Spaß im Knast ;-)
Kermit

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