Bestehen der Schriftlichen Prüfung

Hallo ich würde gerne wissen ob ich eine Recht darauf habe mein bestehen/nicht bestehen der schriftlichen Prüfung vor der Praktischen erfahren zu dürfen? Denn wenn ich dir Schriftliche verhauen habe und trotzdem in die Praktische muss ist es doch eh alles um sonst da ich ja vorher schon durchgefallen bin und mir das ganze doch eh nichts mehr bringt...oder?
Ich hoffe mein anliegen wird hiermit verstanden :)
Kann jemand helfen?

Antworten (1)
Re: bestehen der schriftl. Prüfung

Nein du hast kein Recht darauf.
Warum?
Ganz einfach.. wenn du erfährst dass du die schriftl. verhauen hast, haste eh kein Bock mehr und verhaust die praktische vermutlich auch noch..Wenn du durchfällst bist du nicht weg vom Fenster. Es gibt einen Nachprüfungstermin! Wenn du alles bestehst nur schriftl. Teil A oder B oder beide nicht, dann holst du nur die nach! Allerdings den Kompletten schriftlichen Teil und nicht nur das Fachgebiet in dem du versagt hast.
Das selbe gilt für Mündlich und Praktisch. Im Praktischen kannste auch eine Prüfung in nem Stoffgebiet verhauen.. solang die gesamtnote des einen Teils nicht unter 4 kommst.

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