Bin zu 100% schwerbehindert und mir fehlt der Buchstabe "G" in meinem Ausweis, was muss ich tun?

Guten Tag! Ich bin 60 Jahre alt und bin zu 100% schwerbehindert. So bin ich in der vorigen Woche eingestuft worden. Ich habe auch einen Behindertenausweis bekommen. Meine Nachbarin sagte, nachdem ich ihr den Ausweis zeigte, daß mindestens der Buchstabe "G" darin stehen müße. Wo kann ich den Buchstaben beantragen und eintragen lassen? Da ich durch die Behinderung sehr unflexibel bin, möchte ich sie fragen, was ich tun muß, damit der Buchstabe eingetragen wird? Herzlichen Dank für die Hilfe! Liebe Grüße Leonessa

Antworten (4)
Der Buchstabe *G*

Hallo, hierzu möchte ich sagen, das der Buchstabe *G* hätte direkt bei der Antragstellung angegeben werden können. Im Nachhinein kann man ihn beim Versorgungsamt der Stadt beantragen. Bei 100% kann man noch dazu sich von dem Rundfunk befreien lassen. Gehen Sie einfach auf Widerspruch einlegen und beantragen da das Merkzeichen*G*nach und auch direkt die Wertmarke für die kostenlose Fahrt mit. Wenn Sie Begleitung brauchen dann würde es sich lohnen, das B auch mit zu beantragen, dann kann Ihre Begleitperson auch umsonst fahren.
LG Sandy

Schwerbehindertenausweis

Das Sozialamt ist für die Ausstellung der Behindertenausweise zuständig. Vorab einmal anrufen und sich beraten lassen. In der Regel weiß auch der Hausarzt Bescheid, wie man eine zusätzliche Behinderung in den Ausweis eintragen lassen muss. Es ist auch ein Gutachten vom Arzt nötig.

Merkzeichen G / aG

Hallo Leonessa,

der behindertenrecht hat schon richtig geschrieben.
Möchte das aber wie folgt ergänzen:

G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung

Merkmale und Merkzeichen:
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn die Merkzeichen "B", „G“, "aG", „H“ oder „Gl“ festgestellt wurden. In Verbindung mit einem Beiblatt mit einer Wertmarke ermöglicht der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Behinderten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ können die Freifahrt nur nutzen, wenn sie nicht bereits die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweisverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html

Hoffe ich konnte damit helfen.
Mit barrierefreien Grüssen

Wichtige Petition zum unterzeichnen:

"Behindertenbeauftragte und Behinderten(bei)räte müssen im
Landesgleichstellungsgesetz verankert sein!"
-> http://openpetition.de/petition/online/behindertenbeauftragte-und-behinderten-bei-raete-im-landesgleichstellungsgesetz-baden-wuerttemberg
(Zeichnungsfrist: 27.05.2012 !!!)
Es können selbstverständlich auch Leute unterschreiben die keine Behinderung haben und nicht in Ba-Wü wohnen. Danke für Euere/Ihre Unterstützung.

Demokrat

Das G im Behindertenausweis bekommen nur Gehbehinderte Menschen direkt nach Feststellung der Behinderung in den Behindertenausweis eingetragen. Wenn Sie durch ihre Behinderung "außergewöhnliche Gehprobleme " haben, zum Beispiel keine langen Strecken laufen können, oder Kreislaufprobleme haben die chronisch sind etc... , dann können Sie das Zeichen aG bei der Stelle beantragen, von der Sie den Auseis bekommen haben und nachtragen lassen. Wenn Sie nicht allein gehen können und eine Begeitung brauchen, dann können Sie das Zeichen B eintragen lassen, für Begleitperson. Dann haben Sie immer ein Recht darauf eine Begleitperson mitzunehmen, vorallem wenn es um lange Strecken etc... geht .

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