Brauche dringen Hilfe!!!!

Hallo,

habe fast zwei Jahre für eine zeitarbeitsfirma gearbeitet bis mich meine Leihfirma übernommen hat.
Meine Zeitarbeitsfirma nötigte mich, das ich kündigen solle, was mich gewundert hat, da sie mich ja sozusagen vermittelt haben...
Jetzt soll ich Ihnen mein weihnachtsgeld zurück zahlen da ich ja nicht gekündigt wurden bin.

Jetzt meine Frage: Ist die Zeitarbeitsfirma verpflichtet mich zu kündigen wenn sie mich an die Leihfirma vermittelt haben???

Antworten (7)
Halbwissen - Nachtrag

Es entstehen keinerlei Nachteile, wenn man kündigt, um ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen.
Im Gegenteil. Im Zeugnis steht dann sowas wie, " das Arbeitsverhältnis wurde auf Wunsch von xy beendet, da xy vom Kunden in ein Angestelltenverhältnis übernommen wurde". Das klingt an sich schon wie eine Empfehlung, da du dich beim Kunden offenbar so bewährt hast, dass er dich einstellen wollte.

Wenn Du erwartest, dass die Zeitarbeitsfirma dich kündigt, wird es evtl. kompliziert. Sofern Du mind. 6 Monate bei denen warst, können die dich nur aus 3 Gründen kündigen (Kündigungsschutzgesetz), personenbedingt, verhaltensbedingt, oder betriebsbedingt. Und das muss natürlich ins Zeugnis. Außerdem sieht es für jeden Personaler komisch bis höchstunglaubwürdig aus, wenn ein Unternehmen Dich kündigt, weil Du was anderes gefunden hast.
Auf die Idee bin ich noch nie gekommen. Bitte kündigen Sie mich, ich habe eine schöne andere Stelle gefunden? Das glaubt dir im Lebenslauf/Zeugnis später niemand.

Also logger bleiben, fristgerecht kündigen, den Job beim Entleiher annehmen, auf die paar Kröten Weihnachtsgeld lässig verzichten und Dich freuen, dass die Vermittlung geklappt hat. Und ein gutes Neues Jahr im neuen Arbeitsverhältnis!
:-)

Halbwissen

Also mal in Ruhe:
für alle Arbeitsverhältnisse in D gilt:
Wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis eingehen möchte, beende ich das alte, gemäß der Fristen im Arbeitsvertrag, bzw gem. § 622 BGB.
Ganz normaler Vorgang.
Es entstehen keinerlei Nachteile, wenn man kündigt, um ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Warum der Aufschrei?

Weihnachtsgelder ab 100 Euro bis zu einem Monatsgehalt dürfen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31. März des Folgejahres ausscheidet.
Das ist geltende rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte.
Und zwar egal, ob Zeitarbeit, oder nicht.

Das ist doch klar was hier gemeint ist...

Die Zeitarbeit hat dich an den Entleiher vermittelt und verlangt, dass du kündigst. Da es deine Kündigung ist verlangt sie jetzt das Weihnachtsgeld zuück,
Sauerei, würde ich auf einen Prozee ankommen lassen, die haben in zwei Jahren und mit der Sblöse eine Mengeverdient und wollen jetzt dein Weihnachtsgeld zurück, einfach masslos !!!

Noch mal...

Noch mal...Leifirma und zeitfirma ist diesselbe.

Entleier ist die Firma, wo du jeden Tag gearbeitet hast, sonst verstehe gar nichts

@george77

Du hast ein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen. Diese ist den laut rechtlicher Lage Dein Arbeitgeber. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb besteht nicht. Wenn Dich jetzt Dein Einsatzbetrieb übernimmt, entsteht ein neues Arbeitsverhältnis mit Deinem "neuen" Arbeitgeber, denn da unterschreibst Du ja einen Arbeitsvertrag. Somit musst Du Dein "altes" Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma beenden, da Du ja für die Zeitarbeitsfirma nicht mehr tätig bist.

ALLES GEFÄHRLICHES HALBWISSEN HIER!!!!

Sorry, aber ich verstehe die Frage und die Antwort nun mal gar nicht?!

Zitat:
Meine Zeitarbeitsfirma nötigte mich, das ich kündigen solle, was mich gewundert hat, da sie mich ja sozusagen vermittelt haben...

Ich:
Das Du bei wem kündigst??? Beim Entleihbetrieb der Dich übernommen hat? oder rückwirkend bei ihnen, sprich bei deiner Zeitarbeitsfirma? Um einer saubere Übernahme in den Entleihbetrieb zu gewährleiste? Eine "doppelte Vollzeiteinstellung" (d.h. 2x Vollzeitbeschäftigung / 2x die Woche 40Std.) geht nicht! Das sind 16 Std. täglich!!!

Du musst also bei deiner Zeitarbeitsfirma kündigen um den dem Entleihbetrieb eine Übernahme zu ermöglichen. Sonst ist es nicht RECHTENS!
Es sei den Du möchtest nicht übernommen werden?

2. Zitat
Jetzt soll ich Ihnen mein Weihnachtsgeld zurückzahlen da ich ja nicht gekündigt wurden bin.

Ich:
Die Aussage alleine ist der Hammer!
Ich verstehe das Deutsch nicht!?

rechtliche Regelung bis max. 2 Monatsgehälter:
Weihnachtsgeld kann zurückverlangt werden wenn Du im laufenden Kalender Jahr vor dem 31.03. austrittst. Egal wer wem kündigt!

D.h.
Weihnachtsgeld im Dez. 2008 erhalten ---> Du scheidest zum 28.02.2009 aus --> dann kann Dein / ein Arbeitgeber das Geld zurück verlangen

denn:

Das Weihnachtsgeld wird für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit und Betriebstreue sowie als Anreiz für die Zukunft gezahlt.

FREIWILIGE LEISTUNG!!!

Dein Arbeitgeber kann jedoch dein Weihnachtsgeld nicht zurückverlangen wenn Du noch bei Ihm beschäftig bist.

Zur der Antwort von Landdabei:

Zitat:
"du must hart bleibennicht zu Kündigen."

Was heißt dass?

2. Zitat:
"Wenn dich der Kunde übernimmt meist mit einem Jahres-Vertrag ist die Kündigung in Ordnung"

ich:
Warum sollte es dann in Ordnung sein? Wenn er nicht gehen möchte? ist es trotzdem Nötigung!

Wenn er jedoch gehen möchte dann verstehe ich Kete und die ganze Diskussion hier absolut nicht!!!

Gut der Fall ist schon ne halbe Ewigkeit her. Aber so einen geschriebenen Schwachsinn kann ich nicht kommentarlos stehen lassen.

ALLES GEFÄHRLICHES HALBWISSEN HIER!!!!

Gruß george77

Vermittelt

Es kann sein das die Einstellung genau für diesen Kunden erfolgte dann brauchen die dich nicht mehr. Wenn dich der Kunde übernimmt meist mit einem Jahres-Vertrag ist die Kündigung in Ordnung wenn er dich nicht Übernimmt dann ist das nötigung und du must hart bleibennicht zu Kündigen.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema