Arbeite seit 1 Jahr in einer Zeitarbeitsfirma

Hallo liebe Community,

ich arbeite jetzt schon 1 jahr in einer Zeitarbeitsfirma und im Mai diesen jahres kam 1 Gesetz raus das besagt wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit zuweisen kann aus welchen gründen auch immer muss er mich weiter bezahlen das stand sogar im Berliner kurier habe den auszug aber nicht mehr kann mir da jemmand helfen? LG Christian

Antworten (3)
Weiterzahlen auch bei "Stand"

Hallo!

Schau Dir Monitor Nr. 628 vom 24.11.2011 (ARD) im Internet an. (Zeitregler auf 08:00 min ziehen) Die zeigen auf, daß Aufhäufen von Minusstunden gesetzwidrig ist. Steht auch im AÜG §10 letzter Satz

Erst zahlt Zeitarbeit, doch du zahlst zurück

Bei mir war das so: Meine Zeitarbeitsfirma konnte mich zwei Wochen nicht vermitteln, da ich nach den zwei Wochen eine Tätigkeit beim gleichen Entleiher in einer anderen Abteilung angefangen habe. Die zwei Wochen bekam ich mit dem normalen Stundensatz ohne Zuschlag bezahlt, die zwei fehlenden Wochen kamen aber aufs Soll-Arbeitskonto. Jetzt arbeite ich in der Woche min. 50 Stunden. Alles, was über 40 Stunden hinausgeht, bekomme ich nicht bezahlt, sondern wird als Ausgleich für das Soll-Arbeitskonto verrechnet - leider.

Muss zahlen

Das steht eigentlich auch im Vertrag drin. Wenn du nach BZA bezahlt wirst, dann kann ich dir mit Sicherheit sagen, dass sie dir die Einsatzfreie Zeit bezahlen müssen. Ich kann mir auch nicht Vorstellen, dass bei dir im Arbeitsvertrag eine andere Regelung steht und wenn dies nicht nicht der Fall ist, dann ist die Zeitarbeitsfirma an die Regelung des Tarifvertrags gebunden. Das trifft aber nur zu, wenn die überhaupt keinen Auftrag für dich haben, dich also der Entleihbetrieb abgemeldet hat.
Die Zeitarbeitsfirma hat das Risko der Auftragslosigkeit zu tragen und nicht du.

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