Urlaupsanspruch bei Zeitarbeit nur entsprechend der gearbeiteten Monate?

Hallo,
habe ich Urlaubsanspruch wirklich nur angemessen der gearbeiteten Monate? Ist das möglich? Ich bin seit fast 2 Jahren (an dem gleichen Einsatzort) angestellt, also nicht mehr in der Probezeit. Danke für die Antworte.

Antworten (1)

Bei meiner Zeitarbeitsfirma habe ich ein Kontingent von X Urlaubstagen. Wenn ich diese alle im Januar abbaue, ist es kein Problem.

Sollte ich jedoch im März dann kündigen, werden mir die Urlaubstage vom Gehalt abgezogen

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