Muss man immer auf Abruf sein?

Hallo habe letzte Woche bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen!
in der Zeit wurde 3 mal der Einsatzplan geändert von 3 Tage auf 7 Tage.

Meine Frage ist muss ich immer 24 std auf abruf sein ?
Für Monat September wurde nun auch schon 2 mal geändert !

So kann ich ja keine Termin mehr machen bzw Wahrnehmen.

Ist das so Rechtens ?
MFG

Nicole

Antworten (5)
Nein

Solange du keinen Bereitschaftsdienst hast, solltest du auch nicht 24/7 abrufbar sein. Auf gar keinen Fall.

War vor Jahren in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Im Winter war die Auftragslage sehr schlecht und mußte 3 mal pro Tag anrufen. 9Uhr. 12uhr und 16 Uhr. Versäumte ich es, wurden die Tage nicht bezahlt. Richtig war es nicht, wie sich später heraus stellte. Gott sei Dank hab ich mit solchen Abzockfirmen nix mehr zu tun.

@ PDK

Die Frage ist docheher, was schreiben Sie für einen Müll?
DEnn ein Einsatz muss eigentlich 4 Tage vorher nbekannz gegeben werden.
Nicxhts mit anrufen und am nächsten Tag auf der Matte stehen.
Ich weiß, Wahrheiten sind bei Ihnen nicht so beliebt.

Du solltest auf jeden Fall immer erreichbar sein und deiner täglichen Meldepflicht nachkommen, denn nur so wirst du auch wieder arbeiten dürfen. Die ZAF kann dich nicht dazu zwingen am selben Tag noch die Arbeit aufzunehmen, sondern bestenfalls für den nächsten Tag. Lehnst du ein Jobangebot (entsprechend deiner Qualifikation) ab, droht dir eine (gerechtfertigte) fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

@Lisa
Was schreibst du da für einen Müll? Verstoß gegen das GG...Nötigung...lies du dir erstmal deinen Vertrag durch und lass dir diesen auch mal erklären.

Das geht mir genau so,..

Ja Potterzauber,
genau so hätte man das gerne.Es reicht wenn du per Händy erreichbar bist, oder mal nachfragst ob es was für dich gibt.Keiner kann von uns erwarten neben der gepackten Arbeitstasche Wache zu schieben, bis die Herrschaften ihren Job tun, und Kunden an Land ziehen, damit wir beschäftigt sind.Ich mache das jetzt auch schon zum ixten Mal mit und seh das überhaupt nicht ein, mich so behandeln zu lassen.Sicher, die bezahlen den Lohn, aber ich muss ja auch die Minusstunden wieder rauß arbeiten.Bin mich auch mal wieder selbst am bewerben, um aus der Trettmühle zu verschwinden. Solltest du evte. auch machen.Wenn man sich das nicht wert ist, muss man das eben hinnehmen.Les doch mal in deinem Arbeitsvertrag nach, ob es da eine Klausel gibt, die besagt das du zu Hause sein sollst, bis die für dich einen neuen Einsatz haben.Das wäre ein Verstoß gegen das Grundgestz, wenn nicht sogar Nötigung.Les dich doch einfach mal schlau. So mancher Absatz in solchen Verträgen macht diese durch solche Klauseln unwirksam.Kann man auch bei Mr.Google nach lesen.Viel Glück Dir

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema