Entschuldige, aber die Antwort von Marcel32 ist falsch.
Nach § 2 JArbSchG zählst du mit 14 noch als Kind und darfst nur sehr eingeschränkt arbeiten. Ein Ferienjob ist nicht erlaubt.
Erst ab 15 gilst du als Jugendlicher und darfst für max. vier Wochen im Kalenderjahr einen Ferienjob ausüben (siehe § 5 Abs. 4 JArbSchG).
Diese Bestimmungen müssen ebenfalls eingehalten werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#BJNR009650976BJNG000401308
U.a. dürftest du bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Mehr Beiträge zum Thema
- Mit Hunden spazieren gehen!
Ich bin 12 Jahre alt , und würde gerne mit Hunden spazieren gehen. Dar mir der Umgang mit Hunden sehr wichtig ist! Es geht mir nicht nur ...
- Job für Schüler in den Ferien
Hallo Leute! In den nächsten Sommerferien würde ich gerne jobben um mir etwas zu meinem Taschengeld dazu zu verdienen. Ich bin ...
- Ferienjob Pauschalbetrag
Hallo, mein Sohn hat eine Woche bei einer Firma für Gartengestaltung Ferienjob gemacht. Insgesamt 43.5 Stunden. an manchen Tagen mehr als 8 ...
- Urlaub in Verbindung mit Ferienjob im europäischen Ausland
Hallo Leute! Da ich nächstes Jahr eine größere Reise plane möchte ich diesen Sommer einen günstigen Urlaub verbringen, der sich ...
- Was muss man in Sachen Ferienjob beachten?
Hallo würde auch gern ein ferienjob mal machen. aber was muss man dabei beachten. will da auch nichts falsches machen. gibt es da bestimmte ...